Von Christiane Eckert/VOL.AT
Der 34-jährige italienische Taxilenker redet nicht lange herum. Er gibt zu, dass er fünf Syrer und einen Iraker von Mailand abholte, durch die Schweiz nach Österreich brachte und eigentlich noch weiter nach Deutschland fahren wollte.
Doch in Mäder war die Fahrt zu Ende, der Van wurde kontrolliert, der Italiener wanderte zwölfeinhalb Tage in U-Haft. Jetzt wurde er wegen Schlepperei nach dem Fremdenpolizeigesetz verurteilt.
Geständig und unbescholten
Der Mann hat ein Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit vorzuweisen. Somit erhält er eine relativ glimpfliche Strafe von drei Monaten bedingter Haft plus 1440 Euro unbedingte Geldstrafe.
Seine Einnahme aus der Schlepperei – insgesamt 3600 Euro – wird für verfallen erklärt, das heißt, er muss diesen Betrag dem Staat abführen. Was er an Spesen und Benzingeld hatte, darf er sich nicht abziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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