Schlechte Idee: Minderjährigen auf Joint eingeladen

Von Christiane Eckert/VOL.AT
Der 56-Jährige räumt ein, seit Jahren gegen Schmerzen Cannabis zu rauchen. Auf die Frage nach seinem letzten Konsum antwortet er ehrlich: „Gestern“. Doch während er rauchte, lud er auch einen Minderjährigen zum Konsum ein. Ein Umstand, den das Gesetz streng bestraft. Außerdem hat er rund 100 Gramm an einen weiteren Drogenkonsumenten verkauft. Drogengeschäfte sollen sich nicht rentieren, deshalb werden 500 Euro für verfallen erklärt. Das heißt, das Geld, das er mit den Drogen verdient hat, muss er als zusätzliche Strafe an den Staat abliefern.
Einladen eines Minderjährigen
Für den Verkauf, das Einladen des Minderjährigen und den Eigenkonsum bekommt der bislang Unbescholtene 960 Euro Strafe. Er ist bereits seit 18 Jahren in Österreich, trotzdem war er besorgt um sein weiteres Aufenthaltsrecht. Dass er etwas falsch gemacht hat, weiß er und verspricht, keine Drogen mehr weiter zu geben oder zu konsumieren.