Dafür habe er zwei Mitglieder der Zürcher Hells Angels engagiert. Diese hätten im September 2001 per Handy mehrere Anrufe an die beiden Treuhänder und ihre Ehefrauen getätigt und ihnen bei Nichtbezahlung schweren Konsequenzen angedroht. Die Polizei registrierte die Drohanrufe infolge einer Telefonüberwachung. Die Anklage gegen den Schlagzeuger beruft sich auf die Auswertung seiner Mobiltelefon- Daten. Diese hätten ergeben, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mehreremale die Nummer angerufen habe, von der die Drohungen gegen die Treuhänder ausgegangen seien. Bei einer Verurteilung drohen dem Musiker bis zu 10 Jahre Haft. Wann ein Urteil fällt, ist noch offen.
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