Fast fünf Stunden wurden Zeugen detailliert befragt, der Angeklagte gehört. Danach war für Richter Karl Mayer klar: Es muss eine Absprache gegeben haben.
Absprache entlarvt
Ärgerlich vor allem deshalb, weil der größte Teil der Gewalthandlungen vermutlich so stattgefunden hat, so Mayer verstimmt. Doch die drei Freundinnen haben gelogen. Somit hat das ständige Ausrasten des korpulenten Tätowierten keine Konsequenzen.
Noch 14 Monate, triumphiert der Security bei der Urteilsverkündung. 1997 wurde er zu neun Monaten Haft verurteilt, im Februar wegen Einbruch, schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu weiteren 18 Monaten. Man gewährte ihm Strafaufschub, seine Freundin holte ihn ab. Doch noch am selben Abend kam es in der Wohnung der jungen Frau laut Anklage wieder zu gewalttätigen Szenen. In den Protokollen gibt der grobschlächtige Mann selbst an, dass er die Freundin immer wieder geohrfeigt, beschimpft und bedroht habe. Vor Gericht dann revidiert er seine Aussage.
Schwangere Ex
Mit Plateauschuhen und Tattoos bewaffnet, bauchfrei und mit tiefem Dekolleté – nehmen die drei jungen Frauen im Zeugenstand Platz. Sie berichten von Szenen, bei denen der 33-Jährige immer wieder unbeherrscht reagiert habe. Zum größten Teil glaubt ihnen das Gericht. Doch dann, immer wieder Beweise, dass die drei einiges abgesprochen haben.
Die schwangere Exfreundin erwartet in wenigen Monaten ein Kind vom Angeklagten. Doch davon will er nichts wissen. Sie soll es zur Adoption freigeben, ich wills jedenfalls nicht, zeigt er sich wenig sensibel. Mit einer etwas unorthodoxen Methode der Wahrheitsfindung wartete Verteidiger Christoph Schneider auf.
Make-up-Entferner
Der Anwalt schlug ernsthaft vor, die Schwangere solle das Make-up entfernen, damit das Gericht erkennen könne, ob die Zeugin beim Lügen rot wird. Sogar die dafür nötigen Kosmetik-Utensilien hatte Schneider in seinem Aktenkoffer dabei. Doch das Gericht nahm Abstand von der unkonventionellen Methode und kam auch so zur Ansicht, dass sich die drei Girls etwas ausgemacht hatten.
Die Zeuginnen haben taktiert und bewusst falsch ausgesagt, auch wenn 85 Prozent der Anklage stimmen, ist das Gericht nicht in der Lage, die Wahrheit herauszufiltern, begründet der Vorsitzende den Freispruch. Vorerst keine Erklärung, murrt Staatsanwalt Karl Wild. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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