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Schlag auf den Kopf: Polizist verurteilt

Ein Einsatz der Bregenzer Sicherheitswache in der Silvesternacht hatte am Freitag vor Gericht sein Nachspiel. Stadtpolizist ließ sich provozieren - 10.000 Euro Strafe teilbedingt.

Ein 37-jähriger Deutscher türkischer Abstammung hatte zum Jahreswechsel in der Schöllergasse mit einer Gaspistole herumgeknallt. Die Waffe sah einer echten Walther P99 zum Verwechseln ähnlich. Weil der Mann andere Bewohner der Siedlung mit dem Umbringen bedrohte und lautstark schimpfte, alarmierte ein Anrainer die Polizei. Diese rückte mit vier Mann an und klingelte an der Tür der betreffenden Wohnung.

Chaos bei Einsatz

Als die Stadtpolizisten den Hausgang betraten, herrschte dort ein totales Chaos. Kinder, Frauen und ein Mann, der seine Pistole auf die bewaffneten Beamten richtete. Die Forderungen, die Walter P99-Attrappe sofort herunterzunehmen ignorierte der Mann zunächst. Schließlich konnten die Polizisten den Silvesterschützen überwältigen.

Wegen dieses Zwischenfalles wurde der 37-Jährige bereits im April von Richter Karl Mayer zu 4000 Euro Geldstrafe sowie zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. „Sie hatten Glück, dass Sie in dieser brenzligen Situation nicht erschossen wurden”, machte Mayer damals dem Verurteilten klar, dass die Beamten eindeutig durch Notwehr gedeckt gewesen wären.

Der Verurteilte brachte aber nun seinerseits Vorwürfe gegen einen der Beamten aufs Tapet. In der Polizeiinspektion habe der 37-jährige Stadtpolizist ihm absichtlich einen Schlag auf den Kopf versetzt. Der Beamte bestreitet dies. Dass sich der Silvesterschütze ungebührend aufführte, beweist seine Verurteilung.

Urteil gesprochen

Dennoch ist Richter Peter Mück überzeugt, dass sich der damals Diensthabende provozieren ließ. „Es war zweifelsfrei ein lobenswerter Einsatz”, gesteht Richter Peter Mück ein. Dennoch müsse man sich als Beamter unter Kontrolle haben. Für Mück steht fest, dass der Stadtpolizist den Silvesterschützen vorsätzlich geschlagen habe, auch wenn keine Verletzungen nachgewiesen werden konnten. Von den 10.000 Euro Strafe wurden 6000 auf Bewährung ausgesprochen, 4000 Euro muss der Stadtpolizist bezahlen.

Verteidiger Nicolas Stieger meldete umgehend Berufung an, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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