Der Mann wurde beschuldigt, seine Freundin, mit der er immer wieder Zoff hatte, zu sexuellen Handlungen missbraucht zu haben. Zunächst sei man am Sofa gesessen, habe Fern gesehen und sich umarmt. Außerdem hatten beide getrunken. Dann – so die Anklage – sei die Frau weggedöst und ihr Liebhaber sei in die Wehrlose eingedrungen.
Elf Monate Haft
„Stimmt so nicht“, konterte der Beschuldigte. Es habe Sex gegeben, allerdings freiwillig. Auch Streit und einen Faustschlag gegen die Frau habe es gegeben, von Sex gegen ihren Willen wollte der Mann aber nichts wissen. Der Prozess konnte erst im dritten Anlauf beendet werden, einmal kam keiner der beiden zum Termin, dann erschien nur der Mann, aber die Frau nicht und beim dritten Versuch – konnte die Sache – allerdings mit viel Verspätung – erledigt werden. „Es gab viele Widersprüche und meinem Mandanten konnte man keinen Vorsatz, eine Wehrlose zu missbrauchen, nachweisen“, so Verfahrenshelferin Olivia Lerch. Schuldspruch gab es jedoch wegen Körperverletzung und Nötigung. Die Strafe wurde mit elf Monate unbedingter Haft plus 300 Euro für das Opfer bemessen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.