Die beiden 17- und 18-jährigen Jugendlichen waren im ersten Punkt geständig. Auf Vorschlag eines 13-jährigen Komplizen seien sie über den Maschendrahtzaun in das Gehege eingedrungen und hätten elf Schildkröten gestohlen.
Das wüssten sie deshalb, weil sie die Tiere zu Hause beim 13-Jährigen aufbewahrt und gezählt hätten. Die Jungschildkröten hätten in ihren Hosen- und Jackentaschen Platz gehabt.
Der bestohlene Schildkrötenbesitzer sagte, dass nur neun Tiere zurückgegeben worden seien. Die fehlenden Zwei hätte man in einiger Entfernung im Gelände gefunden. Damit waren es also doch wieder Elf.
Wie sie ins Gelände gelangten, blieb laut ORF unklar. Offen blieb auch die Frage, wo die 30 restlichen Tiere gelandet sind, die der Besitzer als gestohlen gemeldet hatte.
Richter Othmar Kraft machte den Jugendlichen schließlich ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung. Wenn jeder 200 Euro Strafgeld und 500 Euro Schadenersatz zahle, könnte eine Verurteilung verhindert werden.
Treffe das Geld innerhalb von zwei Wochen ein, sei die Sache erledigt. Andernfalls wird der Prozess fortgesetzt.
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