Dieser käme einer moralisch und ethisch bedenklichen Veräußerung von Volksvermögen gleich, sagte Kiermayr. Die Landeshauptstadt Bregenz müsse sich das öffentliche Eigentum am Hafenareal sicher stellen.
Das öffentliche Interesse müsse von einer öffentlichen Körperschaft garantiert werden, so Kiermayr in einer Aussendung. Dafür sei die Landeshauptstadt Bregenz am besten geeignet, weil sie widmungsrechtlich zuständig ist. Die Stadt habe historisch begründete Ansprüche, sagte der Bregenzer Vize-Bürgermeister. Seiner Ansicht nach sollte die Stadt ihre Interessen und jene ihrer Bürger eindeutig definieren und festlegen. Vor allem dürfe es keine Zweifel daran geben, dass die Stadt die ihr widmungsrechtlich zustehenden Möglichkeiten voll nutzen werde, das Hafenareal den Interessen der Bregenzer und der Vorarlberger Bevölkerung entsprechend zu erhalten.
Der Bregenzer Bürgermeister Markus Linhart (V) hat bereits Ende Juli in Richtung möglicher Interessenten darauf hingewiesen, dass die Stadt als Behörde bei der Nutzung des Areals unabhängig vom Käufer auch in Zukunft ein gewichtiges Wort mitzureden haben werde. Die Stadt Bregenz hat im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren, das am 9. August abgelaufen ist, ihre Absicht deponiert, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
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