Der Täter hatte in Lustenau vor dem Tabledance-Lokal „Fantasie“ mehrere Schüsse auf einen damals 33-jährigen Türken abgefeuert. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Bis zuletzt blieb der Sachverhalt ziemlich unklar, weil auch das Opfer kein Unschuldslamm ist.
Elf Jahre Haft rechtskräftig
Das Schwurgericht entschied sich dafür, dass der Angeklagte sein Opfer töten wollte und es kam zum Schuldspruch wegen Mordversuch. Die Haft wurde mit elf Jahren festgelegt.
Am Mittwochmorgen versuchte der Verurteilte es in Innsbruck, doch auch der Berufungssenat des Oberlandesgerichts in Innsbruck bestätigte die Strafe von elf Jahren. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
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