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Schäferstündchen kam teuer

Feldkirch - Verliebte mussten für Beischlaf auf der grünen Wiese in Feldkirch zahlen. Das spontane Ausleben ihrer Lust auf einer Wiese kam den beiden nachträglich teuer.

Der Frühling ist eine besonders beliebte Jahreszeit für Frischverliebte – Picknick im Freien und Ausflüge in die Natur sollten aber nicht in einem Schäferstündchen unter freiem Himmel enden – dies kann nach österreichischer Rechtslage äußerst kostspielig werden. Je nach „Schärfe“ der Rechtsübertretung bis zu sechs Monaten Haft oder eine empfindliche Geldstrafe.

Akt mit Folgen

Dies musste zum Beispiel ein Feldkircher Liebespaar erfahren: das spontane Ausleben ihrer Lust auf einer Wiese kam den beiden nachträglich teuer.

Den verliebten Feldkirchern fehlte offenbar die Möglichkeit, sich irgendwo ungestört zurückziehen zu können. So spazierte das Liebespaar einen Wanderweg hinauf und suchte sich ein sonniges Plätzchen in der Wiese. Zuerst sonnten sich die beiden, dann ging es zur Sache.

Doch der Liebesakt blieb nicht ohne Folgen rechtlicher Art: die Turteltauben wurden wegen “öffentlicher unzüchtiger Handlungen“ zu je 120 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Sache ging sogar über zwei Instanzen. Nach der ersten Entscheidung des Bezirksgerichtes legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch das Paar Berufung ein – die Causa „Wiesensex“ beschäftigte damit auch das Landesgericht.

Entdeckt wurde das ungenierte Liebesspiel zunächst von einem aufmerksamen Anrainer. Lange habe er nicht zugeschaut, beteuert der wachsame Hofbesitzer. „Die Frau saß nackt im Gras, der Mann tanzte um sie herum“, erinnert er sich an den betreffenden Nachmittag. Wenig später lag der Mann auf dem Rücken und die 25-jährige Feldkircherin saß auf ihm.

Tatort vermessen

Der alarmierte Polizeiinspektor, der gerade mit seinem Mountainbike auf Patrouille war, konnte laut Protokoll noch die „Endphase“ des Geschlechtsaktes persönlich beobachten.

Um eine lückenlose Beweiskette zu sichern, wurde der Tatort fotografiert und vermessen. Mit einem Zentimetermaß stellte man eine Grashöhe von 30 Zentimetern fest. Auf Grund dieser Höhe war vom Wanderweg, der rund 40 Meter vom Tatort entfernt ist, zwar nichts Genaues zu sehen, doch der Inspektor war sich sicher: „Auf Grund der Stellung und der Bewegungen kann man, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die beiden einen Geschlechtsverkehr vollzogen.“ Diese Ansicht teilte dann auch das Gericht.

Theoretische Zeugen

Tatsächlich wurde das Geschehen zwar nur von einem entsetzten Nachbarn und einem Polizisten beobachtet, dies spielt jedoch keine Rolle. Eine Verurteilung ist bereits möglich, wenn mindestens zehn Personen das Pärchen bei seinen umtriebigen Handlungen hätten sehen können.

Während der 31-jährige Angeklagte damals vor Gericht keine näheren Angaben machen wollte und nur lächelte, zeigte sich seine Mitangeklagte auskunftsfreudiger: „Ich weiß, das das nicht so der richtige Platz war. Aber es war halt gut.“ Die 120 Euro für das zehnminütige Vergnügen waren somit vermutlich schnell verschmerzt.

Sex im Freien: Diese Strafen erwarten Sie in verschiedenen Ländern

  • Ägypten: maximale Haftstrafe: drei Jahre
  • Dänemark: maximale Haftstrafe: vier Jahre (bei Anzeige)
  • Deutschland: maximale Haftstrafe: ein Jahr
  • Finnland: maximale Strafe: Verwarnung, maximale Geldstrafe: 10 % des Einkommens
  • Frankreich: maximale Haftstrafe: ein Jahr; maximale Geldstrafe: 15.000 Euro
  • Griechenland: maximale Haftstrafe: zwei Jahre
  • Italien: maximale Haftstrafe: zwei Jahre; maximale Geldstrafe: 300 Euro
  • Kanada: maximale Strafe: Verwarnung
  • Kroatien: maximale Haftstrafe: 30 Tage; maximale Geldstrafe: 150 Euro Rumänien: maximale Haftstrafe: sieben Jahre
  • Spanien: maximale Strafe: 75.000 Euro
  • Thailand: maximale Haftstrafe: nicht vorgesehen; maximale Geldstrafe: 500 Euro
  • Türkei: maximale Haftstrafe: zwei Monate; maximale Geldstrafe: 200 Euro
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