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Schein weg, obwohl er nüchtern war

0,000 Promille laut Gerichtsmedizin-Gutachten - und trotzdem musste ein 58-jähriger Nüziger seinen Führerschein abgeben und 1700 Euro Strafe zahlen.

Erfolglos geblasen

Lothar Burtschers Geschichte ist unglaublich. Der 58-jährige fuhr am 14. August auf dem Nachhauseweg um 21.15 Uhr in eine Alkoholkontrolle beim Bludenzer Kino. „Ich hatte nur ein kleines Bier getrunken, folglich hatte ich überhaupt kein Problem mit dem Alkotest”, so Burtscher mit reinem Gewissen. Doch so sehr er ins Röhrchen des Alko-Vortest-Gerätes blies, es ging nicht. „Die Beamtin meinte, ich nehme sie auf den Arm. Sie sagte, ich würde das nicht richtig machen – aber ich kann doch nicht anders blasen”, zuckt der Autofahrer mit den Achseln. Dann ging es zum richtigen Alkomat für zwei Versuche. „Es hat sich nichts getan, die Maschine hat nur Sternchen angezeigt”, so Burtscher.

Die Polizistin erklärte ihm, dass die Fehlversuche als verweigerter Alkotest gelten und mit 1,6 Promille „abgerechnet” werden. „Ich habe noch versucht zu argumentieren, dass ich nachweislich nicht alkoholisiert bin. Die Beamtin hat bloß gemeint, dass der Fall für sie erledigt sei.” Um 21.40 Uhr nimmt die Verkehrspolizei Lothar Burtscher den Führerschein ab.

Blutabnahme im Spital

Als Burtscher nicht locker lässt, meinen die Polizisten: „Sie hätten besser blasen müssen – aber sie können sich immer noch Blut abnehmen lassen.”

Wenig später wird er im Bludenzer Krankenhaus abgewimmelt: „Das machen wir hier nicht, vielleicht in Feldkirch!” Burtscher geht der Hut hoch. Er läuft zurück zu seinem Auto und setzt sich – ohne Führerschein – hinters Steuer, fährt nachhause. „Ich wollte halt so schnell wie möglich nach Feldkirch”, entschuldigt er sich. Nachdem ihn seine Frau nach Feldkirch chauffiert hatte, wurde ihm kurz nach Mitternacht Blut abgenommen und an die Innsbrucker Gerichtsmedizin zur Untersuchung geschickt.

0,000 Promille

Das hochoffizielle „Alkohol-Untersuchungsgutachten” von Universitätsprofessor Dr. Walter Rabl zeigt: Lothar Burtschers Blut war am 15. August um 0.15 Uhr – kurz nach der Führerscheinabnahme – absolut alkoholfrei: 0,000 Promille.

Elf Tage später erhielt er zumindest seinen rosa Lappen wieder zurück, doch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz ließ den Traum-Promillewert nicht gelten: Fürs Verweigern des Alkotest verrechnet die BH 1162 Euro (oder 581 Stunden Gefängnis) und fürs Heimfahren ohne Führerschein nach der Kontrolle 363 Euro (oder 181 Stunden Gefängnis). Inklusive Strafverfahrenskosten sind somit exakt 1677 Euro und 50 Cent fällig. Zahlbar sofort.

„Ich glaub‘ nach wie vor, ich bin im falschen Film. Gut, die 363 Euro fürs Fahren ohne Führerschein sehe ich ein, das hätte ich nicht machen sollen”, sagt Burtscher. „Aber die haben mir den Führerschein abgenommen, obwohl ich nüchtern war.”

Auf „VN”-Anfrage gestern Abend konnte weder die Bludenzer Inspektion noch Stadt- oder Verkehrspolizei etwas zu dem Vorfall sagen.

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