Von Christiane Eckert
Der gutverdienende Angeklagte wird wegen Nötigung im Straßenverkehr nach zweieinhalb Stunden Prozess zu 4500 Euro Strafe verurteilt. Die Hälfte davon wird bedingt ausgesprochen. Er und Opfer sind in einem Scheidungsverfahren gefangen, ausgesehen hatte es anfangs noch so positiv, mit dem Drängen, aus dem Haus auszuziehen, kippte offenbar die Stimmung. Rund zwei Stunden nach der Scheidungsverhandlung begegneten sich die Nocheheleute in ihren Autos auf der Straße und behaupteten, jeweils der andere sei auf den „Gegner“ zugefahren.
Frau zeigte an
Die Nochgattin zeigte den Mann an und der Richter ist überzeugt, dass sie die Wahrheit sagt. Dass der Angeklagte in der Hitze des Scheidungsgefechtes seine Emotionen nicht mehr unter Kontrolle hatte und die Frau nötigte, in dem er auf sie zufuhr und sie zwang, zu bremsen und auszulenken. Rechtsanwältin Andrea Concin steht dem Opfer zur Seite und erwirkt einen Zuspruch von 200 Euro für ihre Mandantin. Der Verurteilte bekämpft das Urteil.
(Red.)
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