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Schaurige Geschichten und Sagen in Feldkirch – Die Marktgasse

Das Asylzeichen, eine Schwurhand mit der Jahreszahl 1405, hat sich am Plafond des Laubenbogens bis heute erhalten.
Das Asylzeichen, eine Schwurhand mit der Jahreszahl 1405, hat sich am Plafond des Laubenbogens bis heute erhalten. ©Emir T. Uysal
Feldkirch. (etu) Stadtführerin Angelika Tschug, in Kooperation mit dem Stadtmarketing und Tourismus Feldkirch GmbH, gaben im Rahmen der „Themenführung" einen Einblick der schaurigen Sagen, Geschichten und Plätze Feldkirchs.

 

Dem Tod glimpflich entronnen

Am Montag, 2. April 1579 war wieder einmal der Stein- und Bruchschneider Keller aus Sargans in Feldkirch und wie so oft, kehrte er im Wirtshaus des Peter Schlegel ein. Dort saß Athanasius Mayer aus Altstätten an einem Tisch, ein Berufskollege, zu dem sich Keller setzte. Bald kam es zu einem kleinen Wortwechsel, doch keiner der anwesenden Gäste glaubte an einen ernsthaften Streit. Schließlich ließ Keller seinem Kollegen sogar neuen Wein bringen. Doch als dieser das Glas zum Mund führte, stieß Keller ihm das Beimessen in seinem Leib. Die Stichverletzung war tödlich. Von Augenzeugen wurde Bruchschneider Keller nun ergriffen und vor die Stadtobrigkeit gebracht, wobei der Täter nicht die geringste Reue zeigte. Vielmehr schimpfte er auf den toten Konkurrenten, der ein Pfuscher gewesen sei und viele Patienten total verdorben habe.

Da Meister Moriz Keller ein bekannter Chirurg war – besonders in der Eidgenossenschaft und im Bündnerland wurde seine Kunst gerühmt – setzen sich zahlreiche Persönlichkeiten für seine Begnadigung ein. Wirklich entging der Mörder der Enthauptung, nachdem er sich mit den Verwandten des Toten gütlich geeinigt hatte. Er musste nun Urfehde schwören, sich an niemanden zu rächen. Außerdem erhielt er Stadtverbot. Nur zu kranken Feldkirchern durfte Keller kommen, allerdings war ihm in solchen Fällen das Mitführen einer Waffe untersagt.

Für den Erstochenen hatte Bruchschneider Moriz Keller nach altem Brauch zu büßen. Er musste beichten, in die Kirche gehen und sich von einem Geistlichen Rutenstreiche geben lassen. In der rechten Hand hatte er einen dreiarmigen Kerzenleuchter und in der Linken die Tatwaffe zu tragen. Dann hieß es, sich auf das Grab des Getöteten zu legen und diesen dreimal mit vollen Namen zu rufen und um Vergebung zu bitten. Anschließen war eine Messe mit vier Predigten, während Keller vor dem Marienaltar knien musste.

* Bei einer mittelalterlichen Rechtsprechung kam unter Umständen ein Totschläger weit besser davon, als ein kleiner Taschendieb. Der Mörder musste nur darauf achten, nicht auf frischer Tat ertappt zu werden. Dann konnte die Angelegenheit mit den Angehörigen des Opfers ausgehandelt werden und er kam meistens mit einer Geldstrafe davon. Aus diesem Grund war es auch wichtig, gleich nach der Tat ein Asyl zu finden. In Feldkirch fand man diesen Schutz im Haus Marktgasse 1, das den Johannitern gehörte. Das Asylzeichen, eine Schwurhand mit der Jahreszahl 1405, hat sich am Plafond des Laubenbogens bis heute erhalten.

(Eine wahre Geschichte aus Feldkirch)

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