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Schadhafte Bäume in der Schillerallee

Umweltstadtrat Günter Mathis begutachtete die schädlingsbefallenen Bäume.
Umweltstadtrat Günter Mathis begutachtete die schädlingsbefallenen Bäume. ©Stadt Hohenems
Die Schillerallee, beginnend am Schlossplatz, zieht sich südlich des Emsbaches entlang bis zum Cineplexx.

Zwischen der Allee führt ein stark frequentierter Rad- bzw. Wanderweg entlang und verbindet den westlichen Teil von Hohenems mit dem Zentrum. Die Erhaltung dieser Allee ist der Stadt Hohenems ein besonderes Anliegen und wurde daher im Jahr 2000 als örtliches Naturdenkmal per Verordnung unter Schutz gestellt.

Die Bäume werden vom städtischen Forstbetrieb jährlich auf ihre Sicherheit durch herabfallende Äste, aber auch auf ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft und sind im digitalen Baumkataster erfasst. Nach Bedarf werden Pflegemaßnahmen ergriffen. Ältere, kranke, aber auch durch Fremdeinwirkung beschädigte Bäume müssen immer wieder entfernt werden. Nun ist es wieder soweit, dass zwei Bäume, eine Rosskastanie auf Höhe der Schillerallee 12, und eine Ulme im Bereich Mühlgasse, entfernt werden müssen. Die Rosskastanie ist am Stammfuß in hohem Ausmaß vom Krustenbrandpilz befallen, aber auch entlang des Stammverlaufes sind Spannungsrisse erkennbar. Bei der Ulme bildeten sich im oberen Stammbereich Faulstellen, die Fäulniserreger dringen immer tiefer in den Stamm ein. Die statische Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet und bildet daher ein hohes Gefahrenpotenzial der angrenzenden Objekte, vor allem aber für Passant/innen. Die daraus entstehenden Bestandslücken werden umgehend zum Beginn der Vegetationsperiode mit heimischen Baumarten wie Bergahorn, Kirsche, Kastanie, etc. nachgepflanzt.

Immer wieder erlauben sich selbsternannte Baumpfleger an angrenzenden städtischen Bäumen in der Schillerallee herumzuschneiden, ebenso in der Franz-Michael-Felder-Straße. Dieser nicht-fachkundige Eingriff in fremdes Eigentum führt zu irreparablen Schäden im höchsten Ausmaß. Wir bitten daher, solche „Pflegemaßnahmen“ tunlichst zu unterlassen Derlei unfachmännische Eingriffe durch Dritte an fremdem Eigentum werden künftig geahndet.

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