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Schadenersatzklage gegen Meinl Bank

Dem Handelsgericht Wien liegt seit Wochenbeginn eine Schadenersatzklage gegen die Meinl Bank, Julius Meinl V. sowie die Bankvorstände Robert Kofler und Peter Weinzierl vor.

Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin “Format” in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe. Die Klage wurde von Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer eingebracht. Die Meinl Bank weist die Vorwürfe zurück.

Der ehemalige Justizminister, der der APA am Donnerstag die Einbringung der Klage bestätigte, listet in der Klageschrift auf insgesamt 28 Seiten (exklusive 56 Beilagen) zahlreiche Vorwürfe gegen Julius Meinl und seine Bank auf – darunter beispielsweise irreführende Werbung oder den Verstoß gegen börsenrechtliche Publizitätsvorschriften im Zusammenhang mit umstrittenen Aktienrückkäufen. “Julius Meinl war der Strippenzieher bei Meinl European Land”, zitiert das Magazin den Juristen.

Böhmdorfer argumentiert, dass die damaligen Vorstände der Meinl Bank, Julius Meinl V, Robert Kofler und Peter Weinzierl über die MERE, die Managementgesellschaft der Meinl European Land, die Geschäftsführung der MEL übernommen und dabei die genannten Verstöße begangen hätten. Und die AG, also die Bank, hafte im Rahmen der sogenannten Repräsentantenhaftung für ihre Vorstände.

Bei der eingebrachten Klage handelt es sich um den Schritt eines Privatanlegers, der den Verlust von knapp 16.000 Euro plus Zinsen einfordert. Es handelt sich dabei aber um eine Art Musterverfahren, dem weitere Zivilklagen folgen dürften.

Der Grazer Rechtsanwalt Harald Christandl, der für rund 300 Mandanten ebenfalls Schadenersatzklagen gegen die Meinl Bank plant, hat in der MEL-Affäre indes die Finanzmarktaufsicht (FMA) ins Fadenkreuz genommen. “Ich bereite eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vor, weil die FMA ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten nicht erfüllt hat. Der Finanzprokuratur habe ich eine schriftliche Aufforderung geschickt, in die Haftung einzutreten”, sagte Christandl laut “Format”.

Das sei die Vorstufe zur Amtshaftungsklage. Die Finanzprokuratur hat nun drei Monate Zeit, um Stellung zu beziehen. Lehnt sie die Haftungsübernahme ab, bringt Christandl seine Klage ein.

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