Das gab Hallers Rechtsanwalt Martin Mennel am Donnerstagabend in einer Presseaussendung bekannt. Grund für die Zurückweisung war eine Formalfrage: Laut Mennel stammen die Unterschriften auf der Klage nicht vom ausgewiesenen Rechtsvertreter des Salzburger Anwalts, sondern von diesem selbst.
Das habe dieser vor Gericht auch zugestanden, so Mennel. Der Richter wies daher die Klage zurück, der klagende Anwalt meldete Rekurs an. Nun muss das Oberlandesgericht Innsbruck darüber entscheiden, ob die Zurückweisung zu Recht erfolgte. Der Salzburger Anwalt wirft Haller vor, in einem Erbstreit ein falsches Gutachten erstellt zu haben. Er fordert von Haller daher 1,6 Mio. Euro Schadenersatz. Mennel beschuldigte den Rechtsanwalt, über den tatsächlichen Sachverhalt zu täuschen und beantragte, das Gericht solle Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Es bestehe der Verdacht des schweren Betrugs, so Mennel.
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