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Schadenersatz nach Sturz im Casino

Mit dem gerichtlichen Vergleich soll ein Schlussstrich um das Ringen um Schadenersatz gezogen werden.
Mit dem gerichtlichen Vergleich soll ein Schlussstrich um das Ringen um Schadenersatz gezogen werden. ©Symbolbild/Bilderbox
Zivilprozess soll ohne Urteil mit einem Vergleich enden. Frau hatte sich beim Sturz auf den nassen Boden an der Schulter schwer verletzt.

Pech hatte die Casino-Besucherin, nicht im Spiel, sondern beim Gehen. Beim Besuch der Bregenzer Spielbank der Casinos Austria AG am 2. Juli 2010 rutschte die damals 62-jährige Frau auf dem Boden aus. Sie zog sich dabei eine schwere Schulterverletzung zu. Der Boden war nach dem Aufwischen noch nass gewesen.

Im Rechtsstreit um die Höhe des Schadenersatzes einigten sich die von Alexander Wittwer anwaltlich vertretene klagende Verletzte und die Uniqa als beklagte Versicherung des Casinos mit Beklagtenvertreter Frank Philipp jetzt auf einen Betrag. Die Casino-Besucherin erhält insgesamt 48.000 Euro, davon das meiste als Schmerzengeld.

Im Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch soll kein Urteil erfolgen. Die Streitparteien schlossen dazu zum letzten strittigen Punkt einen gerichtlichen Vergleich. Demnach bezahlt die Versicherung 18.000 der eingeklagten 31.000 Euro. Die Versicherung hatte der Frau zuvor in einem außergerichtlichen Vergleich 30.000 Euro zukommen lassen. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 48.000 Euro.

Mit dem gerichtlichen Vergleich soll ein Schlussstrich um das Ringen um Schadenersatz gezogen werden. Denn damit werden alle Ansprüche aus dem Vorfall verglichen. Es wurde Kostenaufhebung vereinbart: Jede Partei bestreitet ihre Prozesskosten selbst. Der Vergleich wurde bedingt abgeschlossen. Was bedeutet, dass die Kompromisslösung innerhalb von wenigen Wochen noch rückgängig gemacht werden kann. Sollte dem so sein, würde der Zivilprozess weitergeführt werden.

Keine Operation

Zuletzt ging es im Zivilprozess um unterschiedliche Ansichten zu allfälligen künftigen Beschwerden aus dem Unfall. Die mittlerweile 65-jährige Deutsche sagte, sie unterziehe sich keiner Operation, weil ihre Ärzte ihr davon abraten würden. Denn es könne zu weiteren Komplikationen im Bereich der Nerven kommen. Andere Mediziner hingegen empfahlen eine Operation der Schulter, sonst drohe eine Arthrose.

Der juristischen Diskussion um die Berechnung von Schadenersatz und Schmerzengeld zwischen den beteiligten Anwälten und der Richterin konnte die 65-jährige Klägerin verständlicherweise nicht folgen. Zivilrichterin Marlene Ender, die sich für einen Vergleich einsetzte, wandte sich an die mit juristischen Fachfragen überforderte Frau: „Ich will Sie nur schützen. Ich will nicht, dass Sie zu kurz kommen.“

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