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Schadenersatz: Lesen lohnt sich auch für Verbrechensopfer

©APA (Themenbild)
Wer von einem Straftäter geschädigt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Darüber wird vom Gericht auch informiert, gelesen werden die "wichtigen Hinweise" allerdings selten.

Bei schweren Körperverletzungen oder immensen Sachschäden nehmen sich die meisten Opfer einen Rechtsanwalt. Bei kleineren Dingen, kommen Besitzer von beschädigten Autos, gestohlenen Handkassen und dergleichen meist selbst. Doch oft wissen sie sich trotz ausführlicher Hinweise auf ihrer Ladung nicht zu helfen und gehen somit leer aus.

Beweismittel mitbringen

Rechnungen von Reparaturkosten, Brillenersatz, Arzthonorare und dergleichen sollten auf alle Fälle beim Strafprozess vorgelegt werden. Sieht der Richter, dass die beschädigte Brille 850 Euro gekostet hat, muss der Verantwortliche im Falle eines Schuldspruches diese komplett bezahlen. Kein weiteres Verfahren, keine Unkosten und dreißig Jahre Zeit, sich das Geld – notfalls im Wege der Exekution – zu holen.

Bei Schmerzengeld muss ebenfalls ein Betrag genannt werden, falsch machen kann man als Opfer nicht viel. Wird zu viel verlangt, erkennt der Richter dies und spricht ohnedies nur einen angemessenen Betrag zu. Der erste Schritt, zumindest finanziellen Schadenersatz zu bekommen, ist auf alle Fälle, die Ladung genau durchzulesen. (Christiane Eckert, VOL.AT)

“Notruf für Opfer” –  Hotline
Kostenlose, kompetente Auskunft über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Straftaten unter der Telefonnummer 0800 112 112.

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