Das erklärte Sausgruber in einer Antwort auf einen Offenen Brief der Vorarlberger Landtagsabgeordneten Elke Sader (S). Im Zuge der vorgezogenen Steuerreform sei die Forderung nach der Anrechenbarkeit von Spenden “vorerst nicht umsetzbar” gewesen, bedauerte der Landeshauptmann.
Sader hatte Sausgruber in ihrem Brief darum gebeten, die Möglichkeiten des Landes Vorarlberg zu prüfen, wie das wegen der drohenden Wirtschaftskrise voraussichtlich rückläufige Spendenaufkommen kompensiert werden kann. Es habe bereits 2002 einen Beschluss des Vorarlberger Landtags gegeben, Zuwendungen an gemeinnützige soziale Einrichtungen und Entwicklungshilfeorganisationen nach dem Einkommenssteuergesetz als Absetzposten steuerlich geltend machen zu können, erinnerte Sader.
Die Bundesregierung habe damals den Vorstoß Vorarlbergs mit Hinweis auf die angespannte Budgetsituation des Jahres 2002 abgelehnt, entgegnete der Landeshauptmann. Im April 2004 habe Bundesrat Jürgen Weiss in einer parlamentarischen Anfrage erneut die Geltendmachung sozialer Spenden gefordert. Sausgruber betonte, die Landesregierung vertrete wie der Landtag weiterhin den Standpunkt, dass Privatpersonen, die spenden, nach Möglichkeit gefördert werden sollten.
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