Zeitungsberichte, wonach das Land den Atomstromimport von Temelin forciere, beruhten auf einem „Missverständnis“. Die Verfassungsgerichtsklage Oberösterreichs, der sich Vorarlberg angeschlossen hat, habe nicht das Ziel, Atomstrom-Import zu liberalisieren, sondern vielmehr bis zu deren EU-Beitritt einige osteuropäische Länder von der allgemeinen Liberalisierung nicht auszuschließen, argumentierte Sausgruber.
In der Juni-Session berät der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 12. Juni über die Beschwerde der drei Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg in Sachen Atomstrom-Importe aus Nicht-EU-Ländern. Die Landesregierungen haben beim VfGH die Aufhebung der Verordnung der Elektrizitäts-Control GmbH verlangt, mit der Ungarn, Slowakei und Slowenien Ende 2001 aus dem Stromimport-Verbot ausgenommen wurden.
Der VfGH hat zu klären, ob seitens der E-Control die Liste der Länder mit Stromimport-Verbot ordnungsgemäß erstellt wurde, also ob die von der E-Control vorgenommenen Differenzierungen gerechtfertigt sind. Weiters ist zu klären, ob es überhaupt zulässig ist, dass solche Festlegungen aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedert und einer Kapitalgesellschaft wie der E-Control übertragen werden.
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