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Sausgruber präzisiert Beschwerde

Der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber hat am Dienstag im Pressefoyer nach der Regierungssitzung versucht, ein mediales Missverständnis gerade zu rücken.

Zeitungsberichte, wonach das Land den Atomstromimport von Temelin forciere, beruhten auf einem „Missverständnis“. Die Verfassungsgerichtsklage Oberösterreichs, der sich Vorarlberg angeschlossen hat, habe nicht das Ziel, Atomstrom-Import zu liberalisieren, sondern vielmehr bis zu deren EU-Beitritt einige osteuropäische Länder von der allgemeinen Liberalisierung nicht auszuschließen, argumentierte Sausgruber.

In der Juni-Session berät der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 12. Juni über die Beschwerde der drei Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg in Sachen Atomstrom-Importe aus Nicht-EU-Ländern. Die Landesregierungen haben beim VfGH die Aufhebung der Verordnung der Elektrizitäts-Control GmbH verlangt, mit der Ungarn, Slowakei und Slowenien Ende 2001 aus dem Stromimport-Verbot ausgenommen wurden.

Der VfGH hat zu klären, ob seitens der E-Control die Liste der Länder mit Stromimport-Verbot ordnungsgemäß erstellt wurde, also ob die von der E-Control vorgenommenen Differenzierungen gerechtfertigt sind. Weiters ist zu klären, ob es überhaupt zulässig ist, dass solche Festlegungen aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedert und einer Kapitalgesellschaft wie der E-Control übertragen werden.

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