Die Verfassungsreform-Arbeitsgruppe der Koalition bereitet derzeit einen Reformvorschlag vor, wonach die Landeshauptleute künftig wie in Deutschland die Interessen ihres Landes direkt in der Länderkammer vertreten sollen.
Das ist ein ÖVP-Vorschlag, der mit dem bisherigen System – Stichwort Gewaltentrennung – brechen würde, weil Landeshauptleute als Organe der Exekutive dann an der Gesetzgebung mitwirken würden, deponiert Voves seine Ablehnung gegen den Plan. Im Übrigen sei der Landeshauptmann in seiner Funktion ohnehin voll ausgelastet, sagte der steirische Landeschef. Er hält allerdings fest, dass es sich dabei nur um seine persönliche Stellungnahme handle, er also nicht für die anderen Länderchefs sprechen könne.
Zurückhaltend beurteilt den Reformvorschlag Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V). Für ihn ist die Frage nach der Zusammensetzung des Bundesrates zweitrangig. Darüber, ob die Landeshauptleute dem Gremium angehören sollen, habe er sich noch keine Gedanken gemacht. Entscheidend sei, bei welchen Materien die Länder die Möglichkeit hätten, die Gesetzgebung des Bundes maßgeblich zu beeinflussen, sagte Sausgruber gegenüber der APA.
Erst wenn auf Bundesebene die Bereitschaft bestünde, die Länder entscheidend an der Bundesgesetzgebung mitreden zu lassen, müsste man sich Gedanken über die Organisationsstruktur machen. Da aber diese Bereitschaft seitens der SPÖ nicht gegeben sei, handle es sich um eine theoretische Diskussion, sagte der Landeshauptmann.
Die Staatsreform-Arbeitsgruppe der Koalition erarbeitet derzeit Vorschläge for die Reform des Bundesrats. Einer davon ist die Entsendung der Landeshauptleute, der Landtagspräsidenten und einzelner Landtagsabgeordneter in eine verkleinerte Länderkammer anstatt der derzeit 62 Mandatare.
Auch innerhalb der Expertengruppe gibt es diesbezüglich aber geteilte Meinungen: SP-Chefverhandler Peter Kostelka hatte den von seinem VP-Gegenüber Andreas Khol unterstützten Vorschlag zuletzt skeptisch bewertet, weil die Regierungschefs der Länder mit dem Einzug in den Bundesrat zum obersten Gesetzgeber gemacht würden.
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