In Vorarlberg bemühe man sich, beim Thema Asyl möglichst sachlich zu bleiben, stellte Sausgruber fest. Das könne man von der österreichweit geführten Diskussion nicht behaupten. Jedenfalls gebe es aber keine sachliche Begründung dafür, im westlichsten Bundesland ein Erstaufnahmezentrum einzurichten.
Zu einer möglichen Verschärfung der Sanktionen für eine nicht erfüllte Aufnahmequote sagte Sausgruber, dass er zunächst die diesbezüglichen Vorstellungen des Bundes hören wolle. Erst wenn er diese kenne, könne er Stellung beziehen. “Wenn der Bund eine Änderung anstrebt, muss man sehen, was das bedeutet und allenfalls Verhandlungen führen”, sagte der Landeshauptmann. In Vorarlberg waren zu Jahresende 904 statt der vereinbarten 955 Asylwerber untergebracht.
Den Vorschlag von Innenministerin Maria Fekter (V), während der Erstabklärung eine einmonatige “Anwesenheitspflicht” für Asylwerber einzuführen, ist für Sausgruber “eine Überlegung, die man aus meiner Sicht diskutieren kann”. Ob eine solche Anwesenheitspflicht allerdings bei der Klärung der Standortfrage helfe, wisse er nicht.
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