Zuerst wurde die PI Bludenz von der Staatsanwaltschaft Feldkirch zu weiteren Erhebungen verdonnert, weil die Erstermittlungen nach Meinung des Rechtsvertreters eines der Opfer zu oberflächlich ausfielen. Jetzt wird von diesem noch ein medizinisches bzw. technisches Gutachten gefordert, wie die “VN” in ihrer heutigen Ausgabe berichten. Die Befunde sollen Aufschluss über das Verletzungsausmaß des Saunagastes sowie den Ablauf des Vorfalls geben. Ebenso wird die Einvernahme der ermittelnden Beamtinnen verlangt.
Der Beweisantrag liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft. “Wir wollen einfach nur Klarheit”, begründet Dr. Hans Widerin, eremitierter Rechtsanwalt in Bludenz. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter inzwischen zwar unter Bestimmung einer einjährigen Probezeit eingestellt. Ob das Auswirkungen auf den Beweisantrag hat, muss sich erst weisen.
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