Wie in den vorangegangenen Jahren, werden die
Landschaftsreinigungsaktionen schwerpunktmäßig im Ufergelände von fließenden und stehenden Gewässern sowie im Umfeld von Rad- und Wanderwegen, in den Augebieten und in den als Erholungsraum genutzten Waldflächen durchgeführt.
Die Straßen- und Eisenbahnverwaltungen sind ebenfalls aufgerufen, entlang der Bundes- und Landesstraßen sowie entlang der Bahnstrecken die gewohnten Aufräumungsarbeiten durchzuführen.
Die Landschaftsreinigung soll unmittelbar vor der Vegetationsperiode
durchgeführt werden. Dazu laden die Gemeinden vor allem die Ortsvereine
sowie die gesamte Bevölkerung zur Mitarbeit herzlich ein. Die Gemeinden sind
auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen – Landschaftsschutz-
Abfall- und Forstgesetz – verpflichtet, für die ordnungsgemäße Entsorgung
unbefugt abgelagerter Abfälle zu sorgen.
Die Bezirkshauptmannschaften hoffen, dass sich wieder zahlreiche
Gemeinden an der Landschaftsreinigungsaktion beteiligen und mit großem
Engagement und besonderer Intensität die Aktionen durchführen.
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