Dieser solle den Ablauf der Ermittlungen kontrollieren. Schließlich könne ein Untersuchungsrichter nicht die Ermittlungen leiten und zugleich neutral darüber wachen, dass die Rechte des Verdächtigen geachtet würden, sagte der Präsident.
Die Tageszeitung “Le Monde” hatte am Vortag berichtet, dass Sarkozy die Ermittlungen und die Anklageerhebung in die Hand des Staatsanwalts legen wolle, ähnlich wie es in Deutschland gehandhabt wird. Kritiker des schon lange diskutierten Vorhabens in Frankreich fürchten eine staatliche Übermacht, weil heikle Ermittlungen – besonders in politischen oder finanzpolitischen Fällen – dann nicht mehr von einem unabhängigen Richter geführt würden, sondern von einem Beamten, der dem Justizministerium untersteht.
Untersuchungsrichter sind in Frankreich mittlerweile nur noch mit knapp fünf Prozent der Fälle befasst; es handelt sich meist um Strafrechtsfälle, insbesondere um Blutverbrechen sowie Korruptionsaffären und politische Skandale. Die Befugnisse der Untersuchungsrichter waren 2001 bereits beschnitten worden. Über Untersuchungshaft oder Auflagen für Verdächtige entscheidet seitdem ein gesonderter Haftrichter. Die Abschaffung des Amtes ist Teil einer umfassenderen Neuordnung des französischen Strafrechts.
Das Amt des Untersuchungsrichters wurde 1811 von Kaiser Napoleon I. eingeführt. Sarkozy betonte, dass die Abschaffung der Untersuchungsrichter den Schutz der persönlichen Freiheiten der Verdächtigten verstärken solle. Dem Projekt widersetzen sich bereits die Linksopposition sowie die Richter selbst.
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