Die Vorarlberger Integrationsvereinbarung fordert von Asylberechtigten die Einhaltung bestimmter Regeln. Werden diese nicht befolgt, wird sanktioniert. Im Jahr 2017 gab es bei Asylberechtigten in 271 Fällen Kürzungen, 254 Ermahnungen sowie 292 Mal schriftliche Aufforderungen zur Vormerkung beim AMS. “Dieses konsequente Vorgehen ist notwendig und richtig, weil es ganz entscheidend ist, von Anfang an klarzumachen, was wir unter Integration verstehen und von den Menschen, die zu uns kommen, erwarten”, hält Landeshauptmann Markus Wallner diesbezüglich fest.
Diese Zahlen entsprechen in etwa einem Drittel der Gesamtzahlen. Denn sämtliche Sanktionen gelten nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Bezieher der Mindestsicherung. Insgesamt wurde 655 Mal ermahnt, 570 Mal erging eine schriftliche Aufforderung sich beim AMS zu melden und in 914 Fällen wurde die Mindestsicherung gekürzt.
Integration als Voraussetzung
Seit Jänner 2016 wurde die Vorarlberger Integrationsvereinbarung von knapp 2.000 Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigten unterzeichnet. Niemand hat die Unterschrift verweigert. In der Vereinbarung sind bestimmte Regeln festgeschrieben. Wird eine dieser Pflichten nicht erfüllt, reicht in der Regel bereits die Ermahnung oder die schriftliche Aufforderung zur Vormerkung beim AMS. In Fällen, bei denen diese Mittel nicht fruchten, wird die Mindestsicherung stufenweise um bis zu 50 Prozent gekürzt, in gravierenden Fällen sogar noch weiter. Für ein friedliches Zusammenleben sei Integration eine Grundvoraussetzung, so Wallner: “Dafür braucht es klare Spielregeln, eine aktive Mitwirkung der Bleibeberechtigten sowie auch entsprechende Angebote in ausreichender Zahl wie etwa Sprachkurse”.
(red)
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