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Sanierung des Spielautomatengesetzes

Die Fachgruppe für „Gastronomie und Freizeitbetriebe“ fordert nun eine Generalüberholung des bestehenden Spielautomatengesetzes.

So soll die derzeitige Bewilligungspflicht für Spielautomaten durch eine Anzeigenpflicht ersetzt werden. Weiters fordert der Obmann der Freizeitbetriebe, Arnold Ess, die Aufhebung der Beschränkung auf drei Spielautomaten pro Standort. Auch die Bewilligungsdauer von nur drei Jahren sieht Ess als längst überholt. Die Aufstellung und der Betrieb soll außerdem nicht wie bisher erst mit 21 Jahren, sondern mit 18 erlaubt werden.

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