Zudem gab er Entwarnung für die Berufsgruppe. Nach Intervention des Landes beim Ministerium kann die Gebietskrankenkasse die Masseurleistungen weiterhin abrechnen. Arbeitsplätze werden damit zumindest vom Gesetz her derzeit nicht gefährdet. Allerdings sollen laut Bischof auch noch andere negative Auswirkungen des „Medizinischen Masseur- und HeilmasseurgesetzesÔ neu geregelt werden.
Durch dieses Gesetz hätten schließlich nicht nur rund 40 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz, sondern auch die Masseurbetriebe selbst mangels Arbeitskräften ihre Existenzgrundlage verloren. Der Landesrat will daher „eine gute Lösung für die Masseure, weil es auch darum geht, in Vorarlberg den Bedarf nach diesen Leistungen qualitativ wie quantitativ zu decken.
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