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Sanierung der Strolz GmbH in Lech wieder völlig offen

Für Geschäftsführerin Olivia Strolz geht der Kampf um das Sanierungsverfahren jetzt vor dem Oberlandesgericht Innsbruck weiter.
Für Geschäftsführerin Olivia Strolz geht der Kampf um das Sanierungsverfahren jetzt vor dem Oberlandesgericht Innsbruck weiter. ©Strolz
Im millionenschweren Sanierungsverfahren über den Lecher Sport- und Modehändler Strolz GmbH ist wieder alles offen.
Strolz: Weg frei für Neubeginn
Forderungen über 45.997.982,78 Euro
Strolz: Sanierungsverfahren beantragt

Von Günther Bitschnau (WPA)

Denn gemäß Insolvenzdatei wurden kurz vor Ablauf der Fristen zeitgerecht gleich zwei Rekurse gegen die Bestätigung des Sanierungsplanes eingebracht. Norbert Stütler, Pressesprecher am Landesgericht Feldkirch, erklärte auf wpa-Anfrage, dass der Mitte April 2021 bestätigte Sanierungsplan damit nicht rechtskräftig werden kann.

Mehrere Entwicklungen möglich

Jetzt wird das Sanierungsverfahren an das Oberlandesgericht Innsbruck zur Prüfung weitergereicht, wo dann mehrere Entwicklungen möglich sind. Das OLG Innsbruck kann einerseits den Beschluss des Erstgerichtes bestätigen, wonach der mehrheitlich angenommene Sanierungsplan in Rechtskraft erwächst. Oder aber das Verfahren wird andererseits zur neuerlichen Entscheidungsfindung an das Landesgericht Feldkirch als zuständiges Insolvenzgericht zurückgeschickt. Dann muss wieder neu verhandelt werden.

Und dann gibt es nach Darstellung von Insolvenzrechtsexperten noch eine dritte Möglichkeit: Das Oberlandesgericht Innsbruck könnte bei dem komplexen Verfahren mit millionenschweren Forderungen von mehr als 240 Gläubigern auch Fehler oder nicht korrekte Bewertungen bei den Stimmrechten der einzelnen Gläubiger feststellen. Sollte dadurch die für die Annahme des Sanierungsplanes auch notwendige Summenmehrheit bei den anerkannten Forderungen nicht mehr erreicht werden, so kann das Oberlandesgericht Innsbruck eine Abänderung des Verfahrens beschließen. Dann gibt es unter Umständen gar kein Sanierungsverfahren mehr.

Denkbar knappe Abstimmung

Das Verfahren war bekanntlich geprägt von starken Auffassungsunterschieden zwischen Schuldnerin und Gläubigern. Auch die Gläubiger waren sich untereinander nicht einig. Wie die wpa mehrfach und wiederholt aus Gläubigerkreisen erfahren hat, war die Abstimmung über die Annahme des Sanierungsplanes mit einer Quote von 50 Prozent auf die anerkannten Forderungen binnen zwei Jahren denkbar knapp. 

Für die Annahme ist grundsätzlich sowohl eine Kopfmehrheit (Anzahl der Gläubiger) als auch eine Summenmehrheit (Höhe der Gläubigerforderungen) notwendig. Im Fall von Strolz gab es bei der Summenabstimmung eine Stimmberechtigung für insgesamt rund 10,6 Millionen Euro. Somit waren grob gesprochen 5,3 Millionen Euro und ein weiterer Euro für die Mehrheit notwendig. Den Ausschlag für die Annahme gaben 153.000 Euro Stimmenüberhang.

Zwei Regionalbanken waren gegen den Sanierungsplan

Wer die beiden Rekurse eingebracht hat, ist in solchen Verfahren in der Regel offiziell nicht zu erfahren. Tatsache ist, dass nur Gläubiger einen Rekurs einbringen können, die in der Abstimmung zuvor nicht für den Sanierungsplan gestimmt haben. Hier ist aus Gläubigerkreisen zu erfahren, dass unter anderem zwei Vorarlberger Regionalbanken dem Sanierungsplan die Zustimmung versagt haben. Dazu kamen mehrere Lieferanten.

In dem Verfahren selbst gibt es anerkannte Forderungen von rund 43 Millionen Euro, denen Aktiva von etwa 34 Millionen Euro gegenüberstehen. Ein großer Teil der Forderungen ist jedoch über Liegenschaften abgesichert. Die Auffassungsunterschiede in dem Verfahren ergeben sich insbesondere wegen des tatsächlichen Werts dieser Liegenschaften.

(WPA)

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