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Samariter kämpft gegen Rausschmiss

Feldkirch - Ausschluss wegen "unehrenhaftem Verhalten": Ein homosexueller Ex-Mitarbeiter des Arbeiter-Samariterbunds klagt.
Vorbericht - August 2008

Bekannt wurde die sensible Causa bereits im August des vergangenen Jahres. Unter dem Titel „Barmherzige Samariter? Von wegen.“ berichtete Grünen-Chef Johannes Rauch auf seinem Internetblog, dass beim Arbeiter-Samariterbund ein „seit 20 Jahren ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter ausgeschlossen“ worden sei, wegen „unehrenhaften Verhaltens“. Am Freitag zog der Betroffene in einem Zivilprozess gegen den Verein vor das Landesgericht und kämpft gegen den Rauswurf aus dem Landesverband. Der Standpunkt des Klägers: Der Ausschluss habe eigentlich mit seiner Homosexualität zu tun – und das sei diskriminierend.Außerdem sei er nicht ausreichend über die Entscheidungen des Vereinsvorstands informiert worden. Erich Neier, Obmann des Samariterbundes, dementiert dies vor Richter Gerhard Winkler jedoch vehement. „Wir haben mehrere homosexuelle Mitarbeiter, und die sind auch nicht hinausgeworfen worden. Zudem war uns seine Neigung schon seit Langem bekannt.“ Laut Neier waren „Kompetenzüberschreitungen, Alkoholexzesse und aggressives Verhalten“ seitens des Mitarbeiters die wahren Gründe für den Rauswurf.

Formalfehler?

So richtig ins Rollen kam die Sache nach einem Anruf einer besorgten Mutter im Mai 2008: Ihr Sohn sei von einem ehemaligen Erste-Hilfe-Kursleiter (dem jetzigen Kläger, Anm. d. Red. ) sexuell bedrängt worden, so ihr damaliger Vorwurf. Eine spätere Anzeige wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt. Was nun auch immer die Gründe für den Rausschmiss waren, der Ausschluss des Mitarbeiters steht vermutlich auf wackligen Beinen. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, war der im August 2008 geschasste Mitarbeiter vor der entscheidenden Vorstandssitzung nur mündlich über die Ausschließungsgründe informiert worden. Dies könnte zur Folge haben, dass der Ausschluss aus dem Verein vom Gericht wegen eines Formalfehlers aufgehoben wird. Richter Winkler vertagte den Prozess, weitere Zeugen sollen angehört werden. Ein Vergleichsangebot vonseiten des Beklagtenvertreters wurde vom Hinausgeworfenen nicht angenommen.

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