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Salzburger Prostituiertenmord: Keine Ermittlungen gegen Niederländer

Im Fall des Salzburger Prostituiertenmord wird es keine Ermittlungen gegen den verdächtigten Niederländer geben.
Im Fall des Salzburger Prostituiertenmord wird es keine Ermittlungen gegen den verdächtigten Niederländer geben. ©Wildbild
Im Fall jenes 60-jährigen Oberösterreichers, der wegen eines Prostituierten-Mordes aus dem Jahr 1980 in Salzburg möglicherweise 17 Jahre lang unschuldig inhaftiert war, "handelt es sich um keinen Justizirrtum".

Das sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, am Freitag zur APA. Denn derzeit gebe es gegen jenen Niederländer, dem ein damals sichergestellter Fingerabdruck in der Wohnung des Opfers im Juli des Vorjahres zugeordnet wurde, kein Ermittlungsverfahren.

Niederländer möglicherweise Freier

Es sei nicht auszuschließen, dass der Niederländer damals ein Freier gewesen sei und Geld aus der Schatulle, auf dem der Fingerabdruck gefunden worden war, gestohlen habe. “Von einem Zusammenhang mit dem Mord ist derzeit in keiner Weise die Rede”, betonte Feichtinger. Es könne sein, dass sich der Mann zufällig in der Wohnung aufgehalten habe. Der Niederländer werde als Zeuge einvernommen, wann, das sei Sache des Gerichtes. Derzeit könne man auch nicht sagen, dass der Oberösterreicher unrechtmäßig im Gefängnis gesessen ist, sagte die Staatsanwältin.

Fingerabdruck von Niederländer auf Schmuckkästchen

Der Fingerabdruck befand sich auf der Schatulle, in der die Prostituierten in der Wohnung des später verurteilten Zuhälters ihren Lohn aufbewahrten. Nach dem Mord haben daraus 3.000 Euro gefehlt. Laut dem Anwalt des wegen Mordes verurteilten Oberösterreichers, Clemes Krabatsch, lag der Behälter nicht direkt neben der Leiche, aber im selben Raum.

Im Februar dieses Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Salzburg beim Landesgericht Salzburg aufgrund des “Treffers” einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dort beschäftigt sich seither ein Drei-Richter-Senat mit der Causa. Ende August ist in München ein Rechtshilfeersuchen gestellt worden. Rechtsanwalt Krabatsch hofft, dass zumindest bis Jahresende die Ergebnisse aus Bayern vorliegen.

Niederländer arbeitete in Salzburg

Die 23-jährige Prostituierte war am 5. November 1980 mit einem Kabel in einer Wohnung in der Stadt Salzburg erwürgt aufgefunden worden. Ihr damals 29 Jahre alter Zuhälter “Mandi” wurde kurz darauf verhaftet. Obwohl er die Tat immer bestritt und keine Beweise vorlagen, wurde er ein Jahr später zu 20 Jahren Haft verurteilt. 1997 wurde er aus der Haft in Garsten entlassen, seither lebt er in Wels. Der Niederländer arbeitete 1980 als Lehrling in Salzburg. (APA)

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