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Sachbeschädigungen und ein Verletzter durch Feuerwerkskörper

Bregenz - Zum Jahreswechsel verzeichnete die Polizei in Vorarlberg zahlreiche Einsätze, die in Zusammenhang mit pyrotechnischen Gegenständen standen.

In Bregenz kam es an Silvester zu einem  Brand in einem Fahrradraum, der durch einen Feuerwerkskörper ausgelöst worden war. Der Brand konnte von einem Bewohner mit einem Handfeuerlöscher gelöscht werden.

Zudem gab es fünf Berichte gegen Unmündige wegen Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz und es wurden 1150 Produkte der Kat F2 von der Polizei Bregenz sichergestellt, die der BH zum Verfall abgeführt werden.

In Götzis kam es am Freitag zu einem Brand von zwei Abfallcontainern, der ebenfalls durch Feuerwerkskörper ausgelöst worden war. Die beiden 15 und 16-jährigen Burschen die den Brand verursachten, werden bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.

In Meiningen geriet eine Thujen-Hecke durch einen pyrotechnischen Gegenstand (Feuerwerkrakete) in Brand. Dieser wurde durch die Feuerwehr Meiningen gelöscht.

Eine schwere Verletzung zog sich ein Hohenemser am Silvesterabend durch einen Feuerwerkskörper zu. Beim Zünden eines Böllers hielt ihn ein 29-jähriger Mann zulange in der Hand wodurch er noch in der Hand explodierte. Dem Mann wurden drei Finger der linken Hand abgetrennt. Er wurde erstversorgt und vom Notarzt ins LKH Hohenems gebracht.

Ein 19-jähriger Mann zündete in Sonntag am Silvesterabend einen pyrotechnische Gegenstände auf zwei Fensterbrettern. Durch die Explosion wurden die beiden Fenster und Jalousien beschädigt.  Er wurde bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.

Die Polizeiinspektion Bludenz meldet zudem eine Sachbeschädigung durch einen Containerbrand aufgrund eines pyrotechnischen Gegenstandes und eine schwere Sachbeschädigung an einem Parkscheinautomat ebenfalls durch einen Feuerwerkskörper.

Übersicht über die Vorfälle

– 31 Organmandate                                                                                             

– 30 Anzeigen wegen Übertretung gegen das Pyrotechnikgesetz                                  

– 2 Anzeigen wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Körperverletzung durch Feuerwerkskörper

– 14 Anzeigen wegen Sachbeschädigung durch Feuerwerkskörper

– 3 Anzeigen wegen Brandstiftung oder fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst                                                                                                                

 

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