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S18-Verfahren geht in die Schlussrunde

Die geplante Bodensee-Schnellstraße (S18) als Verbindung zwischen der A14 und dem Schweizer Autobahnnetz landet nach jahrelangen Konflikten zwischen Befürwortern und Gegnern des Projektes nun vor dem EuGH.

Die EU-Kommission als Kläger wirft dem Land Vorarlberg vor, die Gebiete für das Schutzprogramm Natura 2000 nicht ausreichend und nicht korrekt ausgewiesen zu haben. Die mündliche Verhandlung des S18-Vertragsverletzungsverfahren findet am 6. Oktober in Luxemburg statt.

Seit mehr als 30 Jahren ist die Bodensee-Schnellstraße S 18 geplant, fast ebenso lange liefern sich Befürworter und Gegner des Projekts erbitterte Diskussionen. Die knapp sieben Kilometer lange Straße soll die Rheintalautobahn A 14 mit dem Schweizer Autobahnnetz verbinden und die Stadt Bregenz und die umliegenden Gemeinden Lochau, Hard, Fussach und Höchst vom Transitverkehr entlasten. Die geplante S 18 – Trasse führt durch ein Riedgebiet, das zu großen Teilen unter Natur- und Landschaftsschutz steht, die Trasse wurde als Schutzgebiet ausgenommen.

Naturschützer, unter anderen der Wolfurter Bürgermeister und Vorstandsmitglied des Vorarlberger Naturschutzrates Erwin Mohr (V), strebten daraufhin bereits vor drei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU an. Nach Prüfung der Sachlage stellten die EU-Experten fest, dass „das gesamte Gebiet eine logische Einheit zentraler Wiesenbrüter“ sei und „die derzeitigen Grenzen des Schutzgebietes zu eng gezogen wurden, um den Bestand mehrerer gefährdeter Vogelarten langfristig zu sichern“. Die EU-Kommission forderte damals Österreich auf, den „Verstoߓ innerhalb von zwei Monaten zu beenden, ansonsten werde die Causa dem Europäischen Gerichtshof übergeben.

Wie der ORF Radio Vorarlberg heute, Montag, berichtete werden sich vor dem EuGH Landesamtsdirektor Johannes Müller, ein Vertreter des Bundeskanzleramtes und Vertreter der Generaldirektion Umwelt gegenüber sitzen. Bereits vor der mündlichen Verhandlung seien zentimeterdicke Schriftstücke hin- und hergeschickt worden, das Gericht und der Generalanwalt sollen jetzt die Möglichkeit haben, offene Fragen zu klären.

Nach der Verhandlung kann es laut Landesamtsdirektor Johannes Müller noch sechs Monate bis zum Schlussantrag des Generalanwalts gehen. Bis zur Urteilsverkündung könnten weitere sechs Monate vergehen. Dann sei das Thema S18 aber vom Tisch. Wenn der EuGH den Argumenten der Kommission folge, sei das Thema S18 – nach 30 Jahren – endgültig erledigt.

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