Klar ist, dass der Bescheid europarechtlichen Normen nicht widerspricht, so Sausgruber. Nun müssten Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof in bereits laufenden Verfahren darüber befinden, ob der Bescheid auch nationalem Recht genüge. SPÖ und Grüne sehen die S18 vor dem Aus.
Sausgruber sprach von einem in dieser Form unerwarteten Urteil. Der Spruch des EuGH sei aber erfreulich, weil er den regionalen Spielraum und den Schutz der Menschen entsprechend werte. Der verlangten Ausweitung des Vogelschutzgebietes werde Vorarlberg selbstverständlich nachkommen. Dieter Egger, Obmann der Vorarlberger Freiheitlichen und als ehemaliger Straßenbau-Referent der Landesregierung mehrere Jahre mit dem S18-Projekt befasst, war ebenfalls erfreut. Das ist ein kleiner Etappensieg auf dem langen Weg zur Realisierung der S18, sagte Egger. Das Urteil gebe Hoffnung für alle Betroffenen im Rheintal.
Auf Grund der vorzunehmenden Vergrößerung des Vogelschutzgebietes sehen Grüne und SPÖ die S18 allerdings vor dem Aus. Es sagt doch der Hausverstand, dass man keine internationale Straßenverbindung durch ein Naturschutzgebiet ziehen kann, sagte Bernd Bösch (G). SPÖ-Verkehrssprecher Werner Posch bewertete die Sachlage gleich. Die jetzt noch bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich der Interpretation des EuGH-Urteils wird sich meines Erachtens in Kürze auflösen, so Posch.
Die Bodensee-Schnellstraße S18 lässt die (politischen) Wellen in Vorarlberg bereits seit 20 Jahren hoch gehen. Das knapp sieben Kilometer lange Straßenstück soll die hochrangigen Verbindungsnetze in Vorarlberg und der Ostschweiz miteinander verbinden und die Bewohner der Bodenseegemeinden vom Verkehr entlasten. Allerdings würde die S18 durch ein größtenteils geschütztes Ried-Gebiet führen. Dementsprechend heftige Auseinandersetzungen liefern sich Befürworter und Gegner seit der Präsentation der ersten Pläne im Jahr 1985.
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