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Ärztekammer-Betrugsfall: Anklage gegen Buchhalter

Feldkirch - Im Februar wurde bekannt, dass der langjährige Buchhalter der Ärztekammer über sieben Jahre hindurch einen Gesamtbetrag von insgesamt 360.000 Euro abgezweigt haben soll. Nun wurde der Mann wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges angeklagt.
350.000 in die eigene Tasche
Kammeramtsdirektor Holzer
Betrug in der Ärztekammer

Ins Rollen kam der Fall, als der gebürtige Oberösterreicher für längere Zeit im Krankenstand war. Die neue Buchhalterin stieß auf einen Bankbeleg, für den es keine Gegenbuchung gab. Erst nach längerem Drängen soll ihr Vorgänger die Angelegenheit geregelt haben. Sie suchte weiter und fand immer mehr dubiose Abrechnungen. Eine anschließend von der Kammer eingeschaltete Wirtschaftsprüfungskanzlei errechnete abgezweigte Gelder in Höhe von 170.000 Euro. Da der 51-jährige, der jetzt in U-Haft sitzt, seit vielen Jahren für die Buchhaltung zuständig war, genoss er großes Vertrauen und kannte sich bestens aus. Er wusste offenbar genau, wie die fingierten Geschäftsfälle am besten verschleiert werden und wie sie bei Routineüberprüfungen unbeanstandet durchrutschen. Die kriminellen Buchungen zugunsten des Buchhalters reichen angeblich von 2002 bis Dezember 2009.

Immenser Schaden

Weitere Überprüfungen ergaben, dass der Schaden noch weit höher ist. Insgesamt 360.000 Euro sollen in der Kasse der Ärztekammer fehlen. Wohin das Geld verschwunden ist, weiß niemand so recht. In Saus und Braus gelebt hat der Beschuldigte jedenfalls nicht. Gespielt soll er haben, in welchem Ausmaß ist ungewiss. Allenfalls beiseitegeschaffte Beträge abzuschöpfen hat man versucht, allerdings wurde man nur zum Teil fündig. Der 51-Jährige erklärte sich einverstanden, dass sämtliche in- und ausländische Bankverbindungen durchforstet werden. Bei welchem Richter die Schöffenverhandlung stattfinden wird, ist offen, bislang ist noch keine konkrete Zuteilung erfolgt. „Wir rechnen frühestens in vier Wochen mit einem Verhandlungstermin“, so Nicolas Stieger, Verteidiger des Beschuldigten.

Hohe Strafdrohung

„Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen schweren Betrug“, bestätigt Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch. Der Strafdrohung für dieses Delikt reicht bis zu zehn Jahre Haft. „Mein Mandant wird sich dem Verfahren stellen. Was die Schadenshöhe betrifft, wird sich im Beweisverfahren allerdings zeigen, dass die 360.000 Euro zu hoch angesetzt sind“, legt Stieger die Verantwortung seines Klienten offen. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

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