Das Gesetz sieht zwar auch vor, dass nur behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gefördert werden. Tatsächlich fließt jedoch weit mehr Geld in diesen Bereich. „Das Chancengesetz ist in dieser Beziehung bewusst breitgehalten. Es ist nicht sinnvoll, sich auf einzelne Prozentzahlen von Behinderung zurückzuziehen. Es geht um das Bekenntnis eines Landes zu dem, was Menschen mit Behinderung brauchen. Und diese Dinge möchten wir abdecken“, so der zuständige LR Christian Bernhard. Allerdings müsse die Hilfe leistbar bleiben. Und auch im Behindertenbereich gilt zunehmend das Motto ambulant vor stationär, was neue Herausforderungen beschert.
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