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Rund 180.000 Euro Strafe: SPÖ wegen Verstoß gegen Großspendenverbot verurteilt

Die SPÖ soll eine Strafe von rund 180.000 Euro zahlen.
Die SPÖ soll eine Strafe von rund 180.000 Euro zahlen. ©APA/ROBERT JAEGER
Die SPÖ wurde wegen eines Verstoßes gegen das Verbot von Großspenden verurteilt. Nun soll die Partei rund 180.000 Euro Strafe zahlen.

Die SPÖ ist als erste Partei wegen eines Verstoßes gegen das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden verurteilt worden. Ein entsprechendes Straferkenntnis hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) am Freitag veröffentlicht. Anlass war eine Wahlkampfveranstaltung der SP-Gewerkschafter im vorigen September, die vom Senat als unzulässige (weil zu hohe) Sachspende gewertet wurde.

Parteifinanzen: SPÖ überlegt gegen Straferkenntnisse zu berufen

Die SPÖ soll nun den Gegenwert der Veranstaltung in Höhe von 150.073,06 Euro bezahlen. Zu einer weiteren Zahlung von 31.500 Euro wurde die SPÖ verurteilt, weil ihr Parlamentsklub im Wahlkampf Inserate geschalten hatte. Darin sieht der Senat eine verbotene Spende des Klubs an die Partei.

Die SPÖ überlegt, gegen beide Straferkenntnisse zu berufen. "Wir sind in diesen beiden Punkten fundamental anderer Meinung und werden mit unserem Anwalt die nächsten Schritte besprechen", sagte ein Sprecher der Partei der APA am Freitag. Für die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hat die SPÖ vier Wochen Zeit.

Erste Strafe wegen Spendendeckel

Die SPÖ ist damit die erste Partei, der eine Strafe wegen des von ihr selbst betriebenen Verbots großer Parteispenden droht. Gemeinsam mit FPÖ und Liste JETZT hatten die Sozialdemokraten im Wahlkampf 2019 beschlossen, Zuwendungen an Parteien mit maximal 7.500 Euro pro Jahr und Spender zu begrenzen. Bei Verstößen muss die Partei den zu hohen Betrag abführen.

Dies soll gemäß dem Straferkenntnis des Parteien-Senats nun erstmals erfolgen. Anlass ist eine Wahlkampfveranstaltung der "Gewerkschafterinnen in der SPÖ" - also des Vereins der SPÖ-Gewerkschaftsfraktion - mit SP-Vorsitzender Pamela Rendi-Wagner vom 9. September 2019.

Dass es sich bei den Kosten dafür (wie die SPÖ argumentierte) nur um "Vermögensverschiebungen innerhalb der Parteistruktur" und nicht um Spenden handelte, anerkannte der Senat nicht. Eine Ausnahme nahestehender Organisationen von den Spendenregeln würde dem Transparenzgedanken des Parteiengesetzes diametral entgegenstehen, heißt es im Erkenntnis: "Es hätte nämlich zur Konsequenz, dass die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben (...) durch die Auslagerung von Wahlwerbung auf nahestehende Organisationen unterlaufen werden könnte."

Mediale Berichterstattung führte zu Verfahrens-Einleitung

Eingeleitet hatte der Senat das Verfahren angesichts der breiten medialen Berichterstattung über die Veranstaltung selbst. Der zweite Fall - die Inserate des SP-Parlamentsklubs - waren von der FPÖ an den Senat herangetragen worden. Dies ist auch der Grund, warum es (neben der 182.000 Euro schweren "Abschöpfung" der unzulässigen Spenden) keine zusätzliche Geldbuße gegen die SPÖ gibt. Eine solche kann laut Gesetz nämlich nur nach einer Mitteilung des Rechnungshofs verhängt werden.

In beiden Fällen wurde aber auch jene Mitarbeiterin belangt, die bei der SPÖ für die Einhaltung der Strafbestimmungen des Parteiengesetzes verantwortlich ist. Sie soll insgesamt 3.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Auch dies ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ihr steht ebenfalls eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.

Seitens der SPÖ hieß es am Freitag, der Parlamentsklub habe mit seinen Inseraten lediglich seine Arbeit im "freien Spiel der Kräfte" beworben. Konkret ging es in den Inseraten um Forderungen der SPÖ in Punkto Pflegekarenz, Pensionserhöhung, Wohnen und Steuern. "Hier steht mit Sicherheit Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung", so ein SP-Sprecher. Denn der Klub habe die Zulässigkeit dieser Inserate rechtlich prüfen lassen. Eine Berufung sei daher "nicht auszuschließen".

ÖVP ortet Heuchelei bei der SPÖ

"Die SPÖ bricht ihr eigenes Gesetz", zeigte sich die ÖVP vom Verstoß der SPÖ gegen das Großspendenverbot fassungslos. Die Taktik der Sozialdemokratie, ganz nach dem Motto "Tarnen und Täuschen" sei gescheitert, kritisierte VP-Generalsekretär Axel Melchior in einer Aussendung am Freitag.

"Sich einerseits als moralisch überlegen positionieren zu wollen und auf der anderen Seite gegen die eigens auferlegten Prinzipien zu verstoßen, ist an Scheinheiligkeit und Unverschämtheit nicht zu überbieten." Er forderte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner auf, "umgehend Stellung zu beziehen und die Verantwortung für diesen Skandal zu übernehmen".

Grüne begrüßen Verurteilung der SPÖ

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer hat die Verurteilung der SPÖ durch den Parteientransparenzsenat wegen des Verstoßes gegen das Großspendenverbot begrüßt. "Es ist gut, wenn es bei Fehlverhalten zu entsprechenden Konsequenzen kommt. Die eingeübte Praxis großer Parteien, es bei Finanzierung und Transparenz nicht so genau zu nehmen und jede Lücke schamlos auszunutzen, muss ein Ende haben."

"Auch die noch ausstehenden Urteile zum Gebaren der SPÖ sowie der FPÖ bieten guten Anlass, um Bewegung in die Debatte zur Parteienfinanzierung zu bringen und den Rahmen - wie im Regierungsprogramm vereinbart - deutlich zu verschärfen", kündigte Maurer weitere Verschärfungen im Gesetz an.

(APA/Red)

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