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Räumliches Entwicklungskonzept – Zielplan - Flächenwidmungsplanentwurf

©Gemeinde Gaschurn
Gaschurn. Für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung sind die Einbindung der Bevölkerung und eine fundierte fachliche Begleitung sowie genügend Zeit unabdingbar.

Gaschurn-Partenen hat es unter Einbindung von vielen Menschen geschafft, innerhalb von ca. zwei Jahren ein Räumliches Entwicklungskonzept, einen Zielplan und den Entwurf des künftigen Flächenwidmungsplans auszuarbeiten. Am 25.06.2009 konnte das Ganze mit Beschluss der Gemeindevertretung besiegelt werden.

Bürgermeister Martin Netzer: „Ich danke allen, sich in vielen Gesprächen und Arbeitsgruppen engagiert und positiv für die Weiterentwicklung der Gemeinde eingebracht haben. Ein so breiter und fundierter raumplanerischer Entwicklungsprozess ermöglicht es dem Bürgermeister und den Gremien der Gemeinde künftige Entscheidungen aufgrund einer von vielen Menschen erarbeiteten und breit getragenen Grundlage zu treffen. Das wichtigste bei einem solchen gemeindeübergreifenden Prozess ist nicht allein das Endprodukt, sondern die Diskussion, das Kennenlernen und die intensive Zusammenarbeit über Grenzen hinweg.“

Im Jahr 2003 wurde der derzeit gültige Gefahrenzonenplan ausgearbeitet. Im Jahr 2003 hat sich die Gemeinde Gaschurn im Rahmen des Gemeindeleitbilds „Zemma-Wachsa“ zum Ziel gesetzt, ein „Räumliches Entwicklungskonzept“ auszuarbeiten. Deshalb wurde am 24.10.2006 das Büro „stadtland“ mit der fachlichen Begleitung beauftragt.

Nach über 2 Jahren intensivster Auseinandersetzung mit den verschiedensten Themenbereichen und Mitarbeit von vielen ehrenamtlichen BürgerInnen beider Gemeinden und zahlreicher Rückmeldungen konnte nun auch diese Phase der Raumplanung abgeschlossen werden. Am 25.06.2009 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn die REK-Ziele, den Zielplan und den Entwurf des künftigen Flächenwidmungsplanes beschlossen. Der Flächenwidmungsplan wird in Kürze für die Dauer von 6 Wochen zur Einsicht aufgelegt. In dieser Zeit können begründete Einwendungen abgegeben werden.

In gemeindeübergreifender Zusammenarbeit der Hochmontafon-Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch wurde das erste gemeindeübergreifende Räumliche Entwicklungskonzept (REK) und mit großer Bevölkerungsbeteiligung erarbeitet. Das REK ist Input für die nachfolgende und zwischen den Gemeinden abgestimmte Überarbeitung der Flächenwidmungspläne sowie der Raumplanung, dient aber auch als Grundlage für Sach- und Detailplanungen und für die Beurteilung von Widmungsanträgen und Bauvorhaben.

Im April 2007 wurde in beiden Gemeinden gleichzeitig eine Fragebogenaktion durchgeführt, in der die Bevölkerung aufgefordert wurde, ihre Problemsicht und Anregungen zur Entwicklung der Gemeinden darzulegen. Dabei richtete sich die Aussendung an alle BewohnerInnen der beiden Gemeinden.

In Gaschurn wurde jedeR GemeindebürgerIn über 16 Jahre persönlich angeschrieben und zugleich zur Startveranstaltung als auch zur Mitarbeit eingeladen. Die Beteiligung lag in Gaschurn bei rd. 9 % der Bevölkerung (141 Fragebögen). Die Ergebnisse sind im Bericht „REK Hochmontafon: Ergebnisse der Fragebogenaktion der Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch“ (Mai 2007) zusammengefasst und dienen als Grundlage für das REK-Hochmontafon.

Weiters erarbeiteten zwischen April und Juni 2007 gemeindeübergreifend zusammengesetzte REK-Arbeitsgruppen Inhalte, Ziele und Schwerpunkte zu den Themenbereichen:

Raumplanung und Tourismus

Betriebsstandorte

Mobilität

Lebensraum: Jugend, Familie, Gemeinschaft

 

Die Mitarbeit in diesen Arbeitsgruppen erfolgte freiwillig unter großem Einsatz der beteiligten Personen und war für alle GemeindebürgerInnen möglich. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für dieses große Engagement bedanken!

Die erarbeiteten Inhalte wurden von den Arbeitsgruppen am 6. Juni 2007 präsentiert und aufeinander abgestimmt.

Am 23. November 2007 erfolgte im Rahmen eines Informationsabends eine Präsentation und Diskussion über die Zusammenführung der Arbeitsgruppenergebnisse, der fachlichen Empfehlungen und des REK-Entwurfs.

Im Herbst 2008 fanden zudem Bevölkerungsinformationsveranstaltungen in Partenen und St. Gallenkirch statt, in deren Anschluss die GemeindebürgerInnen die Möglichkeit hatten, schriftlich Änderungsvorschläge zum REK zu machen. Das Interesse war groß, über 160 Stellungsnahmen trafen in den beiden Gemeindeämtern ein. Allerdings betrafen nur wenige Änderungswünsche das REK selbst, sondern bezogen sich meist auf Festlegungen im Flächenwidmungsplan. Dennoch wurde jede einzelne eingegangene Stellungnahme beantwortet und wie die Stellungnahmen der Landesdienststellen, der BH Bludenz und der politischen Fraktionen beider Gemeinden soweit wie möglich berücksichtigt.

Das REK Hochmontafon wurde von beiden Gemeinden gemeinsam erarbeitet. Der Beschluss des REKs erfolgt jedoch getrennt durch die einzelnen Gemeindevertretungen. Die Ziele in den beiden Gemeinden sind weitgehend ident, lediglich in wenigen Teilbereichen wurden unterschiedliche Gewichtungen getroffen. Durch Beschluss der Gemeindevertretungen wird das REK zu einer Absichtserklärung der Gemeinden. Gegenüber Dritten wirkt das REK mittelbar über die Flächenwidmungspläne und andere Maßnahmen wie Teilplanungen, Teilkonzepte und einzelne Sachentscheide der Gemeinden, insbesondere der Baubehörden. Eine wesentliche Wirkung erzielt das REK durch die gesamthafte Darstellung der räumlichen Gemeindeentwicklung und die Möglichkeit, einzelne Entscheidungen darin einzuordnen.

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