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Rumänischer Einbrecher verurteilt

Urteil ist nicht rechtskräftig
Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
Zwei Jahre und zehn Monate Haft, für Täter, der in einer Nacht für 83.000 Euro Schaden sorgte.

Von Christiane Eckert

Der 23-Jährige zeigte sich von Anfang an geständig und das war der wichtigste Milderungsgrund bei der Strafbemessung. Der Rumäne brach mit Komplizen in einer Septembernacht 2019 in zahlreiche Objekte ein. Der Gesamtschaden der Rumänenbande: über 83.000 Euro. Mit einem Flachwerkzeug hebelten die Ganoven die Kellertüren von Wohnanlagen und Häusern auf und stahlen hauptsächlich Fahrräder. Aber auch Lederjacken zählten zu der Beute. Ein Teil der Räder konnte in Kufstein sicher gestellt und an die Opfer zurückgegeben werden.

Selbst gestellt

Der Vater eines zwei Monate alten Babys sagt, er möchte neu anfangen. Bislang hat er zwei Vorstrafen, künftig soll das anders werden. Deshalb habe er sich selbst gestellt. Mit der Polizei fuhr er von Tatort zu Tatort und legte alle Karten auf den Tisch. Als Strafe für die knapp 60 Einbrüche, von denen allerdings die Hälfte beim Versuch geblieben ist, werden knapp drei Jahre Haftstrafe ausgemessen. 21.000 Euro an Schadenswiedergutmachung wurden dem Mann auferlegt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(red/ec)

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