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Rumänische Altenpflegerin soll hilflose alte Menschen bestohlen haben

Die angeklagten Straftaten der Pflegerin erstreckten sich über ganz Österreich
Die angeklagten Straftaten der Pflegerin erstreckten sich über ganz Österreich ©www.pixabay.com
Mit den tollsten Geschichten soll sie wehrlose Menschen dazu gebracht haben, ihr Geld zu „leihen“. Die 33-Jährige kommt nächsten Mittwoch vor Gericht.

Von Christiane Eckert / VOL.AT

Die angeklagten Straftaten – schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl, gewerbsmäßiger Betrug und Veruntreuung – erstrecken sich über ganz Österreich. Doch laut Strafantrag nahm die Beutetour 2016 in Bludenz ihren Anfang. Deshalb verhandelt das Landesgericht Feldkirch auch die Fakten, die andere Bundesländer betreffen. Die Rumänin war als Pflegerin tätig. Alte und auf Hilfe angewiesene Menschen vertrauten ihr. Doch sie hat dieses Vertrauen schamlos ausgenutzt, so die Staatsanwaltschaft.

Großer Schaden

Allein die angeklagten Diebstähle von Schmuck betragen laut Anklage 11.050 Euro, dazu kommt Bargeld in der Höhe von knapp 2000 Euro. „Zwei der Opfer waren laut Strafantrag hilflos. Eines gehbehindert und das andere dement“, bestätigt Pressesprecher Norbert Stütler. Sechs Diebstahlsfakten sind insgesamt angeklagt. Dazu soll die Frau 85 Euro eingesteckt haben, die für laufende Ausgaben des Betreuten vorgesehen waren.

Geschichten erfunden

Doch damit nicht genug. Der Angeklagten werden weiters vier Betrugsfakten mit 3.267 Euro Schaden angelastet. Mit den tollsten Geschichten soll sie Menschen dazu gebracht haben, ihr Geld zu „leihen“. Einmal für ihre angeblich bevorstehende Hochzeit. Dann waren es Krankenhaus- und Beerdigungskosten für ihren Ehegatten. Dann wieder drückende Schulden eines aushaftenden Kredites. Alles sei gelogen, so der öffentliche Ankläger, die Frau habe nie die Absicht gehabt, irgendetwas zurück zu zahlen.

Schwierige Einvernahmen

Da die Fakten bis 2016 zurückreichen und die mutmaßlichen Opfer bereits damals alt und krank waren, werden die Zeugeneinvernahmen schwierig. Teilweise handelt es sich um demente, teils um bettlägerige Personen. Zudem löscht die Zeit erfahrungsgemäß zunehmend die Erinnerung. Über Videokonferenzen soll versucht werden, die Betroffenen zu dem Fall zu befragen. Unter Umständen muss das Verfahren, das am Mittwoch für viereinhalb Stunden anberaumt wurde, sogar vertagt werden.

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