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Rumänien verpflichtet sich zu schnellerer Asylbewerber-Übernahme

Rumänien vereinbart eine raschere Asylbewerber-Übernahme mit Österreich.
Rumänien vereinbart eine raschere Asylbewerber-Übernahme mit Österreich. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Rumänien hat sich gegenüber Österreich zu einer rascheren Rückübernahme von Asylbewerbern verpflichtet.

Wie die Nachrichtenagentur Agerpres am Donnerstag meldet, hat die rumänische Regierung am Mittwoch ein entsprechendes Verwaltungsabkommen der beiden Innenministerien genehmigt. Es sieht vor, dass die Abwicklung von Übergabeanträgen vereinfacht und verkürzt wird. Die Vereinbarung war am 23. August in Wien unterzeichnet worden.

Karner empfing damals rumänischen Amtskollegen

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte damals seinen rumänischen Amtskollegen Cătălin Predoiu empfangen. Karner lobte bei einem anschließenden Pressetermin die Zusammenarbeit mit Bukarest, bekräftigte aber das Nein Österreichs zum rumänischen Schengen-Beitritt. Zum offenbar im Rahmen des Besuchs unterzeichneten Abkommen äußerte er sich nicht.

Rumänien vereinbart schnellere Asylbewerber-Übernahme mit Österreich

Die Vereinbarung enthalte "praktische Methoden für eine effizientere Umsetzung der Dublin-Verordnung" durch Österreich und Rumänien, teilte die Regierung in Bukarest mit. Diese EU-Verordnung sieht vor, dass jener Mitgliedsstaat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem die betreffende Person erstmals Unionsterritorium betreten hat. Diese Regelung ist vorteilhaft für EU-Binnenstaaten wie Österreich, während sie für an der EU-Außengrenze liegende Mitgliedsstaaten den gegenteiligen Effekt hat. Je genauer diese Staaten ihre Grenzen kontrollieren, umso größer ist die Zahl der Asylbewerber, für die sie - mangels eines europaweiten Systems zur Verteilung von Asylbewerbern - alleine zuständig sind.

Im Schengen-Konflikt argumentiert Österreich, dass die große Mehrheit der hierzulande aufgegriffenen Asylwerber unregistriert sei, obwohl sie auf ihrem Weg bereits mehrere EU-Staaten durchquert hätten. Das Dublin-System kommt bei diesen Personen nicht zur Anwendung. Es gilt nur auf Asylbewerber, die von einem EU-Staat registriert worden sind und diesen später rechtswidrig verlassen haben.

(APA/Red)

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