Der 18-jährige Rumäne ist bereits zweifach vorbestraft, einmal davon wegen Körperverletzung. Zunächst bestritt er die Tat, vom Verteidiger ließ er sich dann aber eines Besseren belehren und gab den Überfall zu. Es hätte ihm ohnedies wenig genutzt. Das Opfer hat ihn eindeutig identifiziert und auch vier unbeteiligte Zeugen kamen zufällig am Tatort in Dornbirn Schwefel in jener Septembernacht vorbei. Der Rumäne hatte den HTL-Schüler vom Rad gestoßen, der Bub war gestürzt, dann würgte ihn der Mann und stahl sein Handy. Dazu die Drohung: „Ich steche Dich ab!“. Wenig später wurde er verhaftet.
Beweismittel geschluckt
Ein anderer Punkt bei der Verurteilung zu 24 Monaten Haft ist eine Beweismittelunterdrückung. Der Mann verschluckte kurzerhand ein Päckchen mit Cannabis, um einem Strafverfahren zu entgehen. Von den 24 Monaten muss er acht absitzen, 16 wurden auf Bewährung ausgesprochen. Für das Raubopfer kann Anwalt Stefan Denifl 500 Euro Entschädigung erwirken. Das Urteil ist rechtskräftig.
Christiane Eckert / VOL.AT
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