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Rumäne erwarb in Serbien bulgarische Führerscheinfälschung

Ausstellungsdatum des Dokuments war offiziell 2015, doch das Design stammt aus dem Jahr 2002.
Ausstellungsdatum des Dokuments war offiziell 2015, doch das Design stammt aus dem Jahr 2002. ©APA
Ein 31-jähriger Rumäne wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden zu einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt.

Der Mann hatte in Serbien von einem Unbekannten einen Führerschein erworben. Ausstellungsdatum war offiziell 2015, doch das Design des Dokuments stammt aus dem Jahr 2002. Bei einer Verkehrskontrolle flog der Schwindel auf, der Schein ist weg, eine Geldstrafe dafür am Tisch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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