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Ruhezonen als "Gegengewicht"

Mellau, Damüls - Das umstrittene Liftprojekt zwischen Mellau und Damüls bringt der Natur nicht nur Beeinträchtigungen, es sind auch deutliche Verbesserungen vorgesehen.

Die Landesregierung hat nun nach Absprache mit Grundeigentümern, Behördenvertretern und den Naturschutzgruppierungen einen Entwurf erarbeitet, der in die Begutachtung ging. Jetzt haben die Betroffenen, allen voran die Gemeinden Mellau, Damüls und auch Au, Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Einbringen von Änderungswünschen.

Die Ausgleichsmaßnahmen für die Liftanlagen sind „ganz schön happig“, immerhin geht es um eine Gesamtfläche von 2815 Hektar, die zur Ruhezone erklärt werden, vier Fünftel davon sogar zur Kernzone. In der Ruhezone ist es verboten, die Bodenbeschaffenheit zu verändern, Zelt- oder Lagerplätze zu errichten oder die Schneedecke maschinell zu präparieren. Auch touristische Hubschrauberlandungen sind untersagt.

Tourengehen untersagt

Im Kerngebiet dürfen u. a. keine Liftanlagen errichtet werden, auch die Errichtung oder Änderung von Gebäuden ist untersagt, ebenso die Ausübung von Wintersport jeglicher Art, einschließlich Wandern.

Für Umweltlandesrat Erich Schwärzler geht es mit dieser Verordnung „um den Erhalt der in der Umgebung der touristischen Erschließungen verbleibenden Lebensräume und Lebensstätten für Tiere und die Bewahrung der naturnahen und in Teilen ursprünglichen Gebirgslandschaft als Lebensraum einer vielfältigen Pflanzenwelt“.

Im Land einzigartig

Gesichert wird auch die Lebensvielfalt auf Alpflächen, die durch die extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstanden ist.

„In den Besprechungen mit den Betroffenen gab es natürlich auch kritische Stimmen, denen die Einschränkungen zu weit gehen. Wir konnten jedoch einen Konsens erzielen, bei dem auch Tourengeher in den sauren Apfel beißen müssen. Grundsätzlich stehen wir bei dieser im Land einzigartigen Schutzverordnung auf dem Standpunkt, dass dort, wo mit der Natur Geld verdient, dafür auch etwas zurückgegeben werden muss“, so Schwärzler.

Der Entwurf liegt bis Dezember zur Begutachtung auf und die Verordnung soll noch heuer beschlossen werden.

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