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Rudi Längle: "Ich bin kein Schweinemörder"

©dpa, VOL.AT/Rauch
Nach der Abgabe von Beruhigungsmitteln wachten vier von fünf Hängebauchschweine nicht mehr auf. Rudi Längle von der Tierhilfe Vorarlberg wurde deswegen verurteilt, er selbst spricht von einem Fehlurteil. 

Aus seiner Sicht ist niemand Schuld am Tod der Tiere. Schließlich habe der Tierarzt die Dosis berechnet und dosiert, er selbst habe die Spritzen verabreicht. Aus seiner Sicht habe eben aufgrund des hohen Alters der Tiere die Leber die Ruhigstellung dieses Mal nicht verkraftet, absehbar oder vermeidbar sei dies jedoch nicht gewesen. Dass er für die Abgabe des Mittels eine gesonderte Ausbildung gebraucht hätte, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Private Konflikte

Dass er nun in den sozialen Medien als “Schweinemörder” dargestellt werde, verbittet er sich aber. Den Prozess selbst sieht er durchaus auch als Retourkutsche: Seit Jahren gibt es Konflikte rund um den Gnadenhof Gut Bozenau der Tierhilfe Vorarlberg. Die Wurzeln dafür sieht Längle in ehemaligen Mitgliedern, von denen man sich im Streit getrennt hat, wie auch politischen Gegenspielern wie dem ehemaligen Tierschutzobmann. Dieser musste nach einem Skandal rund um “Tierleben” 2011 den Hut nehmen. Mit den laufenden Klagen wolle man verhindern, dass der Gnadenhof finanziell unterstützt werde.

Veterinärabteilung verteidigt Anzeige

Bei der Landesveterinärabteilung, welche bei der Verurteilung wegen Tierquälerei als Kläger auftrat, sieht man die Sache anders. “Wenn ein Amtsorgan in Ausübung seines Dienstes einen Verstoß gegen die von ihm zu kontrollierenden Vorschriften wahrnimmt, dann hat es Anzeige zu erstatten”, betont Abteilungsleiter Norbert Greber. Alles andere wäre Amtsmissbrauch, von einer Retourkutsche könne gar keine Rede sein.

Die Verurteilung zeige schließlich, dass die Anzeige berechtigt war. Im betreffenden Fall hatte Längle unberechtigt Narkosemittel abgegeben, dies dürfe nicht beschönigt werden.  Hier von einem Fehlurteil zu sprechen, zeuge von absoluter Uneinsichtigkeit.

 

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