Laut einem Bericht des schwedischen Privatsenders TV4 vom Montag wurde Gessle vom Fiskus zur Nachzahlung von 2,3 Millionen, Fredriksson zur Zahlung von 2,2 Mio. Kronen (247.261 bzw. 236.511 Euro) verdonnert.
Bei den Beträgen soll es sich um nicht ordnungsgemäß deklarierte Gagen und Reisespesen von den Welttourneen 1994 und 1995 handeln. Roxette-Anwalt Mats Nilemar kündigte gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel an.
Die Sängerin Fredriksson (48) und der Gitarrist Per Gessle (47) gründeten Roxette im Jahr 1986. Dem Duo gelang 1989 der internationale Durchbruch. Ein 2002 bei Fredriksson diagnostizierter Gehirntumor zwang das Duo zu einer Pause. Im Oktober sollen zum 20. Jahrestag der Roxette-Gründung zwei neue Songs auf den Markt kommen.
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