Zu dem Unfall war es gegen 10.00 Uhr gekommen. “Christophorus 3” sei umgehend angefordert worden. Nach der Erstversorgung am Ort des Vorfalls wurde der Bub vom Notarzthubschrauber ins SMZ-Ost nach Wien geflogen. Der Zweijährige habe Bisswunden im Gesäß- und Oberschenkelbereich erlitten. Der Rottweiler hatte sich von der Leine seines Besitzers losgerissen und das Kind angefallen, das auf einem der Geräte auf dem Spielplatz gesessen war. Laut ÖAMTC stammt der Bub aus Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) und war bei seinen Großeltern in Ternitz.
Der Hund sei fünf Jahre alt gewesen, sagte Harald Zehetner, Vorsitzender des Österreichischen Rottweilerclubs, zur APA. Das Tier soll noch am Donnerstag eingeschläfert worden sein.
Der Österreichische Hundehalterverband (ÖHV) stellte in einer Aussendung fest, dass “dieser tragische Unfall” trotz des seit 28. Jänner 2010 in Niederösterreich geltenden Hundehaltegesetzes nicht verhindert haben werde können. Das zeige erneut auf, dass für einzelne Rassen verpflichtende Sachkundenachweise (NÖ) und Hundeführerscheine (Wien) keine Wirkung hätten. Der ÖHV appellierte außerdem, “dass Unfälle wie dieser lückenlos aufgeklärt werden müssen, um wirkungsvolle Prävention betreiben zu können”. Ohne seriöse Ursachenforschung und Aufklärung durch Experten werde man keine neuen Erkenntnisse zur Verhinderung von Beißunfällen durch Hunde gewinnen können, mahnte Vorstandsmitglied Gerald Pötz.
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