Außerdem müssen sie 200.000 Euro Teilschadenersatz zahlen. Der Ältere legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Jüngere und die Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
Dem Älteren wurde vorgeworfen, er habe am 23. August 2010 allein ein Bordell in Inzersdorf im Bezirk Kirchdorf an der Krems und am 14. Mai 2012 zusammen mit Komplizen einen Saunaklub in Wien angezündet. Der Schaden betrug 350.000 beziehungsweise 2,5 Mio. Euro. Er habe jeweils auf Auftrag gehandelt.
Bordelle angezündet: Auftragstat
Die Anweisungen und den Lohn für seine Taten in der Höhe von einigen tausend Euro habe er von einem führenden Mitglied des Netzwerkes erhalten. Dem Jüngeren wurde nur die Brandlegung in Wien zur Last gelegt. Beide waren bezüglich der Brandstiftung geständig, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bestritten sie.
Doch dem hielt die Richterin in der Urteilsbegründung entgegen: “Zeig mir, mit wem du gehst und ich sag dir, wer du bist.” Als Zeugen in dem Prozess wurden einige mutmaßliche führende Mitglieder des Netzwerkes aus der U-Haft vorgeführt. Teilweise nahmen sie ihr Recht in Anspruch, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Der Pächter des eingeäscherten Sauna-Klubs hingegen gestand, seine Kontakte zu dem Netzwerk für das Abfackeln benützt zu haben. Er habe kurz vor der Eröffnung des Etablissements Fehler begangen und viel Geld verloren. Er hoffte, es nach einem Brand von einer Versicherung wieder holen zu können.
Kriminelles Netzwerk: Viele Delikte
Ein Mitglied des Netzwerkes aus der mittleren Führungsebene schilderte, die obersten Bosse hätten ihren Lebensunterhalt finanziert, indem sie Straftaten von anderen verüben ließen. Diesen sei für den Fall, dass sie erwischt werden und ins Gefängnis wandern, eine Bezahlung von 1.000 Euro pro Monat versprochen worden. Deshalb seien überwiegend Unbescholtene angeworben worden – ein Milderungsgrund bei der Strafbemessung.
Dem kriminellen Netzwerk werden zahlreiche Delikte zugerechnet, darunter Gewalt-, Eigentums- und Vermögensdelikte in der Rotlicht-Szene sowie Waffen- und Drogenhandel. Obendrein gibt es dabei Überschneidungen mit dem rechtsextremen Netzwerk “Objekt 21”. Gegen sieben Mitglieder dieses – nach Eigendefinition – “Freizeit und Kulturvereines” wurde Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung erhoben.
(APA)
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