Ein Teil des Vermögens von Marek wurde exekutiert. Berichten von “derstandard.at” zufolge wollte die deutsche Finanzverwaltung zuvor laut Bescheid Abgabenrückstände einfordern. Das Finanzamt Bregenz – in dessen Zuständigkeit die Bank fällt – veranlasste die Pfändung des Depots. Dies fiel allerdings nur auf wenig Gegenliebe: Das zu Raiffeisen zählende Institut wehrte sich.
Verwaltungsgerichtshof: Pfändung zulässig
Kontoinhaber und Eigentümer sei die Bushido Stiftung aus Liechtenstein, weshalb die Herausgabe des Vermögens nicht zulässig sei. Bushido heißt laut “derstandard.at” auch Mareks Kampfsportklub. Der Stiftungsrat von Bushido hatte auch dokumentiert, dass Marek Alleinbegünstigter sei – und Behebungen vom Depot unterschreiben müsse. Der Verwaltungsgerichtshof konstatierte in Folge, dass die Pfändung des Kontos zulässig war.
“Der Standard” berichtete zuletzt, die Bank habe eine Geldwäschemeldung gemacht und den Fall ins Rollen gebracht. Auch dazu wollte die Bank mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nichts sagen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.