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Rodelunfall endet vor Gericht

Mittelberg - Es sollte eine lustige Rodelpartie in Riezlern werden, doch für die 36-jährige deutsche Lehrerin endete der Tag mit einem Schädel-Hirn-Trauma, einem Schädelbasisbruch, inneren Verletzungen und einer Oberschenkelfraktur.

Die zweifache Mutter war gegen eine ungepolsterte Liftstütze geprallt und klagte nun den Liftbetreiber im Kleinwalsertal.

Unweit der Unglücksstelle gibt es eine 1,5 Kilometer lange Rodelbahn. Sie wird präpariert und ordnungsgemäß gewartet. Zunächst trank die Deutsche noch einen Tee beim Kiosk der ca. 70 Meter von dem Unfallort entfernt ist. Dann rodelte die Frau ein paar Mal ein kurzes Stück den Hang hinunter. Dann ihr verhängnisvoller Fehler: Bei ihrer letzten Fahrt rodelte sie auf dem Bauch liegend, also mit dem Kopf voraus. Aber eben nicht auf der Bahn, sondern auf einem Winterwanderweg, der Richtung Rodelbahn führt. Offensichtlich verlor sie die Kontrolle über das Gefährt, ihr Schlitten zog nach links. Mit ca 20 bis 30 km/h verließ sie den präparierten Bereich und die Kufen bahnten sich 15 Meter lang ihren Weg durch den Tiefschnee. Bis zu der Stütze eines aufgelassenen Schleppliftes. Dort endete die Fahrt. Die Deutsche prallte mit dem Kopf gegen die scharfkantigen Metallverstrebungen der Liftstütze. Drei Monate lag sie im Krankenhaus, die Folgen des Unfalls erschweren auch heute noch ihr Leben. Ihre Versicherung versuchte wenigstens einen Teil des Schadens abzuwälzen, doch dafür gab es keine Grundlage. Das Unfallopfer gab selbst zu, den Winterwanderweg als solchen erkannt zu haben. Er ist auch als solcher gekennzeichnet. „Der Unfall ereignete sich nicht beim Benützen einer ausgeschilderten Rodelbahn“, stellt das Gericht im Urteil fest.

„Sicherlich ein bedauernswerter Unfall, aber meine Mandantin trifft keine Schuld“, ist Andreas Droop, der die beklagte Gemeinde Mittelberg vertritt, erleichtert. Ein Sachverständiger aus dem Bereich Rodelsport erstattete ein Gutachten. „Das Rodeln in Bauchlage ist keine zulässige Variante des Rodelsports“, erklärt der Experte. „Im Notfall ist keine ausreichende Kraftübertragung möglich um den Rodel sicher zu steuern oder anzuhalten“, so das Gutachten. Weiters führte das Gericht aus, dass selbst wenn der Wanderweg eine Rodelpiste gewesen wäre, die Stütze hätte nicht zwingend gepolstert sein müssen. Die Strecke ist übersichtlich, verläuft vollkommen gerade und die Stütze ist aus großer Entfernung erkennbar. Somit musste die Versicherung der Verunglückten zur Kenntnis nehmen, dass die Rodlerin selbst für den Unfall verantwortlich war. Die Prozesskosten in der Höhe von 12.000 Euro musste die Verliererin ebenfalls bezahlen.

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